Der Gesetzgeber verfolgt mit dem Auszahlungsplan ein relativ einfaches Prinzip:
Das vorhandene Kapital wird schrittweise über die verbleibende Lebensdauer verteilt.
Dabei gelten insbesondere folgende Vorgaben:
- Die Auszahlung muss mindestens bis zum 85. Lebensjahr laufen.
- Die Höhe der Auszahlung wird regelmäßig neu berechnet (in gleichbleibenden Abständen von bis zu 3 Jahren).
- Grundlage ist das aktuell vorhandene Kapital.
- Dieses wird auf die verbleibende Restlaufzeit verteilt.
- Nicht ausgezahltes Kapital bleibt investiert.
Die gesetzliche Grundformel lautet vereinfacht:
Auszahlung = Kapital / verbleibende Restlaufzeit
Genauer:
- Es werden 80 % bis 100 % des vorhandenen Kapitals berücksichtigt.
- Dieses Kapital wird durch die verbleibenden Monate bis zum Laufzeitende geteilt.
- Daraus ergibt sich die monatliche Auszahlung bis zur nächsten Anpassung.
Wichtig:
Die Berechnung wird regelmäßig neu durchgeführt – die Auszahlung ist also nicht fix, sondern passt sich im Zeitverlauf an.
Im Rechner wird diese gesetzliche Logik modellhaft und transparent in einer jahresbasierten Simulation umgesetzt:
- Das Anpassungsintervall kann auf 12, 24 oder 36 Monate festgelegt werden.
- Es können 80 %, 90 % oder 100 % des vorhandenen Kapitals berücksichtigt werden.
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Die Auszahlung ergibt sich vereinfacht aus:
Auszahlung = berücksichtigtes Kapital / verbleibende Restlaufzeit - Zwischen zwei Anpassungszeitpunkten bleibt die zuletzt berechnete Auszahlung unverändert.
Beispiel bei 100 % und jährlicher Anpassung:
- Restlaufzeit 18 Jahre → Auszahlung = 1/18 des Kapitals
- im Folgejahr: 1/17, dann 1/16 usw.
Am Ende der Laufzeit wird das verbleibende Restkapital vollständig ausgezahlt.
Ein wichtiger Punkt für das Verständnis:
Die Auszahlungen sind über die gesamte Laufzeit nicht konstant. Zwischen zwei Anpassungszeitpunkten bleibt die Auszahlung jedoch gleich.
Je nach Wertentwicklung ergeben sich unterschiedliche Verläufe:
Bei positiver Wertentwicklung:
- das Kapital wächst weiter
- die Restlaufzeit wird kürzer
- ⇒ die Auszahlungen steigen im Zeitverlauf
Bei schwankender oder negativer Entwicklung:
- die Auszahlungen können auch sinken
➡️ Eine „klassische Rente“ mit gleichbleibenden Beträgen entsteht in diesem Modell nicht.
Das Gesetz erlaubt, bei der Berechnung 80 % bis 100 % des Kapitals zu berücksichtigen.
Ziel laut Gesetz:
Schwankungen der Auszahlung reduzieren
In der Praxis gilt jedoch:
- Wird weniger Kapital berücksichtigt (z. B. 80 %), bleibt mehr Kapital im Depot investiert.
- Dieses Kapital wächst weiter und wird später verteilt.
Ergebnis:
Die Auszahlungen sind am Anfang niedriger, steigen später aber noch stärker an.
Das bedeutet:
- Die 80 %-Regel führt nicht automatisch zu stabileren Auszahlungen.
- Bei positiver Rendite kann sie die Dynamik sogar verstärken.
Die im Rechner voreingestellte Variante (100 %, Anpassung alle 12 Monate) ist:
- vollständig gesetzeskonform
- einfach nachvollziehbar
- deterministisch und stabil modellierbar
- bei positiver Wertentwicklung die mildeste Dynamik-Variante
Alternativ können im Rechner 80 % oder 90 % des Kapitals sowie Anpassungsintervalle von 24 oder 36 Monaten simuliert werden.
Gleichzeitig gilt:
- Das Modell bildet bewusst keine garantierte oder konstante Rente ab.
- Es handelt sich um einen dynamischen Auszahlungsplan, dessen Höhe von Restlaufzeit, Kapital und Wertentwicklung abhängt.
- Der Auszahlungsplan verteilt das vorhandene Kapital fortlaufend auf die Restlaufzeit.
- Die Auszahlung wird regelmäßig neu berechnet.
- Die Höhe der Auszahlungen kann in der Realität steigen oder fallen.
- Eine konstante Rente ist nicht vorgesehen.
- Der Rechner erlaubt unterschiedliche gesetzlich vorgesehene Kombinationen aus Anpassungsintervall und berücksichtigtem Kapital.