Hier findest du die wichtigsten Änderungen am pAV-Reform Vergleichsrechner.
Dokumentiert werden größere neue Funktionen, Änderungen an der Berechnungslogik sowie relevante fachliche Korrekturen. Kleine technische Anpassungen und reine Wartungsarbeiten werden nicht einzeln aufgeführt.
Version 1.1.0 aktualisiert zentrale Steuer- und Sozialversicherungsgrößen für die Simulation ab 2027, erweitert den Auszahlungsplan und den Riester-Übertrag, verbessert die Absicherung der Berechnungslogik und macht die verwendeten Modellparameter transparenter.
- Im Wissensbereich steht jetzt eine umfassende Übersicht der Modellparameter zur Verfügung. Die Tabelle dokumentiert in 14 Themenbereichen zentrale Steuer- und Sozialversicherungsgrößen, gesetzliche Grenzwerte, Freibeträge, Beitragssätze und langfristige Fortschreibungsregeln. Dabei werden konkrete Jahreswerte, Modellannahmen und individuell veränderbare Eingaben unterschieden.
- Der Auszahlungsplan lässt sich jetzt differenzierter simulieren. Anpassungen sind alle 12, 24 oder 36 Monate möglich; berücksichtigt werden können 80 %, 90 % oder 100 % des vorhandenen Fondsvermögens.
- Beim Riester-Übertrag können jetzt zusätzlich historische Eigenbeiträge, Zulagen und bereits gewährte Steuervorteile berücksichtigt werden.
- Die Einkommensteuerberechnung für 2027 und 2028 wurde auf den aktuellen Planungsstand gebracht.
- Steuerliche Familienwerte, Pausch- und Freibeträge sowie weitere für die vereinfachte Steuerermittlung relevante Jahresgrößen wurden aktualisiert.
- Die Sozialversicherungsgrößen für 2027 sowie mehrere langfristige Beitragssatz- und Fortschreibungspfade wurden auf den aktuellen offiziellen Stand angepasst.
- Die langfristige Einkommensteuer-Prognose wurde anhand der nun zusätzlich vorliegenden Tarifstrukturen für 2027 und 2028 neu kalibriert. Damit fließen zwei weitere konkrete Referenzjahre in die Herleitung der künftigen Tarifzonen und Grenzsteuersätze ein.
- Für zentrale Steuer-, Sozialversicherungs- und Vergleichsfälle wurden automatisierte Regressionstests ergänzt. Dadurch lassen sich unbeabsichtigte Änderungen an bestehenden Berechnungsergebnissen deutlich schneller erkennen.
- Historische Riester-Werte fließen nun auch in die Darstellung der kumulierten Förderung und in die Berechnung einer möglichen förderschädlichen Verwendung ein.
- Der Wissensbereich zur vereinfachten Steuerermittlung wurde überarbeitet und erweitert. Redundante Erläuterungen wurden zusammengeführt, die nicht mehr benötigte Grundprinzip-Unterseite entfernt und die Navigation um die neue Modellparameterübersicht ergänzt.
- Die Darstellung von Riester-Altbeständen wurde an mehreren Stellen vereinheitlicht, sodass übertragene Förderhistorien und Vertragsguthaben konsistent behandelt werden.
- Die §10a-Günstigerprüfung wurde für Fälle korrigiert, in denen der Sonderausgabenabzug einen Wechsel im Familienleistungsausgleich zwischen Kinderfreibeträgen und Kindergeld auslöst.
- Die Berücksichtigung von Kindern an der hinterlegten Altersgrenze wurde zwischen dem Familienleistungsausgleich, den Kinderzulagen und dem Standard-Faktormodell vereinheitlicht. Dadurch werden Kinder beim Erreichen der jeweiligen Altersgrenze konsistent aus den entsprechenden Berechnungen herausgenommen.
- Weitere kleinere Inkonsistenzen in der steuerlichen Fortschreibung und Ergebnisdarstellung wurden bereinigt.
Mit Version 1.0.0 beginnt die offiziell dokumentierte Versionshistorie des Rechners.
Dieses Update erweitert vor allem die steuerliche Modellierung erheblich und überarbeitet gleichzeitig das bisherige Faktormodell grundlegend.
- Das automatische zvE-Faktormodell der Ansparphase wurde vollständig neu kalibriert.
- Einkommen, Simulationsjahr, Arbeitnehmer- oder Beamtenstatus sowie Kinderkonstellation wirken jetzt dynamisch auf den Standardfaktor.
- Hauptperson und Partner werden in der Ansparphase personenbezogen betrachtet.
- Die Standardlogik wurde anhand von mehr als 2.000 Modellläufen gegen die detailliertere Steuerermittlung geprüft.
- Auch die Rentenphase wurde neu kalibriert. Der Standard-zvE-Faktor beträgt jetzt 0,85.
- Die Beamtenlogik berücksichtigt im Standardmodell nun auch eine altersabhängige typisierte PKV-/Pflegebelastung.
- Die standardmäßig angenommenen Kosten des Altersvorsorgedepots wurden von 1,0 % auf 0,5 % p. a. reduziert.
- Die voreingestellte persönliche Einkommensentwicklung wurde auf 3,0 % p. a. angepasst und damit an die langfristige nominale Lohnentwicklung angelehnt.
- Die Standardannahme für die langfristige gesetzliche Rentenanpassung beträgt nun 2,8 % p. a..
- Für die langfristige Entwicklung der Beamtenversorgung werden standardmäßig 2,9 % p. a. angesetzt.
Die langfristigen Fortschreibungen sind Modellannahmen und keine Prognosen. Die Herleitung und verwendeten Quellen findest du im Wissensbereich zu den langfristigen Standardannahmen .
- Ergebnisdarstellung von Steuern, Nettoauszahlungen und zusätzlichen KV-/PV-Beiträgen.
- Detailtabellen und Darstellung der jährlich verwendeten steuerlichen Größen.
- Neue Detailansichten im Ergebnis machen die jährliche Berechnung deutlich transparenter. Steuerliche Größen, Sozialversicherung und weitere Modellbestandteile können bis auf Ebene einzelner Simulationsjahre nachvollzogen werden.
- Der Excel-Export wurde an zahlreiche neue Modellgrößen angepasst, unter anderem bei zvE-Ermittlung, Lebensphasen, Versicherungsstatus und zusätzlichen KV-/PV-Beiträgen.
- Modellierung unterschiedlicher Rentenbeginne innerhalb eines gemeinsamen Haushalts.
- Wissensbereich mit ausführlichen Erläuterungen zu Faktormodell, Steuerermittlung, Sozialversicherung und Rentenphase.
- Mehrere Berechnungspfade bei gemeinsam veranlagten Haushalten und Partnern wurden vereinheitlicht und korrigiert.
- Inkonsistenzen zwischen Berechnungslogik, Detaildarstellung und Export wurden beseitigt.
- Zahlreiche langfristige Modellfälle wurden erneut geprüft und gegeneinander validiert.
Version 1.0.0 ist der erste Stand, für den Änderungen systematisch über eine öffentliche Versionshistorie dokumentiert werden. Frühere Entwicklungsstände des Rechners werden nicht nachträglich einzeln versioniert.