Für interessierte Anwender
Modellhafte Fortschreibung

Der Vergleichsrechner simuliert Zeiträume von mehreren Jahrzehnten. Viele gesetzliche Grenzwerte, Beitragssätze, Freibeträge und persönliche Eurobeträge werden sich in dieser Zeit verändern.

Eine Langzeitsimulation kann deshalb weder sämtliche heutigen Werte dauerhaft einfrieren noch so tun, als wären zukünftige Gesetze bereits bekannt. Der Rechner verwendet stattdessen je nach Größe unterschiedliche Fortschreibungsverfahren.

Das Grundprinzip:
Je belastbarer eine Information ist, desto höher ist ihre Priorität. Bekannte gesetzliche Werte werden nicht durch pauschale Modellannahmen ersetzt. Eine Fortschreibung greift erst dort, wo für ein späteres Jahr kein belastbarerer Wert vorliegt.

Kapitel 1
Grundprinzip & Prioritäten
Welche Information hat Vorrang?

Für dieselbe Modellgröße wird grundsätzlich die belastbarste verfügbare Information verwendet.

Höchste Priorität
1 · Gesetzlich feststehender Jahreswert
Ist ein Wert für ein Kalenderjahr bereits gesetzlich festgelegt, verwendet der Rechner diesen tatsächlichen Wert.
↓
2 · Konkret geplanter Wert
Für einzelne gesetzliche Größen können bereits konkrete Werte aus einem weit fortgeschrittenen Gesetzgebungsverfahren vorliegen. Solche Werte werden als geplant gekennzeichnet und von geltendem Recht getrennt dargestellt.
↓
3 · Offizielle Vorausberechnung
Liegt für eine Größe eine belastbare längerfristige Vorausberechnung eines Ministeriums, Sozialversicherungsträgers oder einer beauftragten Studie vor, kann diese als Grundlage eines Modellpfads dienen.
↓
Modellbereich
4 · Eigene Modellannahme
Erst für Zeiträume ohne belastbarere Grundlage verwendet der Rechner eine eigene langfristige Modellannahme. Diese wird ausdrücklich nicht als sichere Prognose dargestellt.
Wichtig:
Diese Reihenfolge wird immer für dieselbe konkrete Modellgröße betrachtet. Ein geplanter Kinderfreibetrag ersetzt beispielsweise die eigene Fortschreibung des Kinderfreibetrags für dieses Jahr. Er sagt dagegen nichts über den Beitragssatz der Rentenversicherung aus.

Kapitel 2
Zentrale wirtschaftliche Annahmen

Einige langfristige Größen hängen sinnvoll miteinander zusammen. Statt für jede einzelne Position eine unabhängige Steigerungsrate vorzugeben, verwendet der Rechner zwei zentrale wirtschaftliche Modelltreiber.

Preisentwicklung
2,0 %
pro Jahr
Langfristige nominale Preisannahme für persönliche Eurobeträge und ausgewählte gesetzliche Größen, bei denen eine Fortschreibung mit dem allgemeinen Preisniveau sachgerecht erscheint.
Orientierung: mittelfristiges Inflationsziel der Europäischen Zentralbank.
Lohnentwicklung
3,0 %
pro Jahr
Durchschnittliche nominale gesamtwirtschaftliche Lohnentwicklung. Sie ist ein Modelltreiber für lohnabhängige Sozialversicherungs-Rechengrößen.
Nicht verwechseln: Die persönliche Gehaltsentwicklung wird separat für jede Person geführt.

Kapitel 3
Sozialversicherungs-Rechengrößen

Beitragsbemessungsgrenzen und Bezugsgröße werden nicht mit voneinander unabhängigen Wachstumsraten fortgeschrieben.

Für bekannte Kalenderjahre verwendet der Rechner die jeweils hinterlegten Rechengrößen. Diese haben immer Vorrang vor einer Modellfortschreibung. Erst nach dem letzten hinterlegten Jahreswert werden die Größen mit der zentralen nominalen Lohnentwicklung fortgeführt.

BBG Renten-/Arbeitslosenversicherung
2027: 106.200 € jährlich
BBG Kranken-/Pflegeversicherung
2027: 76.500 € jährlich
Bezugsgröße
2027: 49.560 € jährlich

Auch die Mindestbemessungsgrundlage der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung besitzt im Rechner keine eigene Fortschreibungsrate. Sie wird aus der jeweiligen monatlichen Bezugsgröße abgeleitet.

Warum die Lohnentwicklung?

Die Sozialversicherungs-Rechengrößen werden regelmäßig an die Lohn- und Gehaltsentwicklung angepasst. Solange für ein Jahr bereits ein konkreter Wert hinterlegt ist, verwendet der Rechner diesen unmittelbar. Für spätere Jahre ohne eigenen Jahreswert dient die langfristige nominale Lohnentwicklung als gemeinsamer Modelltreiber für BBG und Bezugsgröße.

Kapitel 4
Beitragssätze & Prognosepfade

Beitragssätze werden anders behandelt als Euro-Grenzwerte. Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung haben unterschiedliche Finanzierungsmechanismen und deshalb auch unterschiedliche Zukunftspfade.

Gesetzliche Rentenversicherung

Für die Rentenversicherung verwendet der Rechner einen expliziten Jahrespfad. Grundlage ist die Frühjahrsfinanzschätzung 2026 der Deutschen Rentenversicherung Bund .

Der Pfad bildet den erwarteten Finanzierungsdruck der kommenden Jahre ab, ohne ihn durch eine konstante jährliche Steigerungsrate zu ersetzen.

Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung
Frühjahrsfinanzschätzung 2026 der Deutschen Rentenversicherung Bund
18,2 %19,0 %19,9 %20,7 %21,5 % 18,6 %202619,9 %202820,0 %203020,9 %203521,1 %2040
Einordnung: offizielle Vorausberechnung
Die Werte bis 2040 folgen der aktuellen DRV-Frühjahrsfinanzschätzung 2026. Ab 2041 wird der letzte Projektionswert von 21,1 % im Modell konstant fortgeführt.
Pflegeversicherung

Beim Pflegebeitrag verbindet der Rechner einen tatsächlichen gesetzlichen Ausgangswert mit einer langfristigen wissenschaftlichen Projektion.

Ausgangspunkt ist der geltende allgemeine Pflegebeitragssatz von 3,60 %. Für die langfristige Veränderung orientiert sich das Modell an der vom Bundesministerium für Gesundheit veröffentlichten IGES-Projektion zur Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung.

Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung
Modellpfad auf Grundlage der BMG-/IGES-Langfristprojektion
3,45 %3,77 %4,10 %4,42 %4,74 % 3,60 %20264,00 %20304,17 %20404,59 %20504,52 %2060
Einordnung: offizielle Langfristprojektion + eigene Übertragung auf den tatsächlichen Ausgangswert
Das IGES-Basisszenario verwendete für 2026 noch einen rechnerischen Beitragssatz von 3,67 % und projizierte daraus unter anderem 4,07 % für 2030, 4,24 % für 2040, 4,66 % für 2050 und 4,59 % für 2060.
Da der tatsächliche allgemeine Beitragssatz inzwischen 3,60 % beträgt, übernimmt der Rechner nicht das alte absolute Ausgangsniveau. Stattdessen wird die in der Projektion enthaltene Veränderung auf den tatsächlichen 2026er Ausgangswert übertragen.
Kinderlosenzuschlag und Abschläge für mehrere Kinder werden davon getrennt nach den gesetzlichen Regeln berücksichtigt.
Gesetzliche Krankenversicherung

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung trennt der Rechner den gesetzlichen Sockelbeitrag vom durchschnittlichen Zusatzbeitrag.

Allgemeiner Beitragssatz
14,6 %
Bis zu einer Rechtsänderung konstant.
Ermäßigter Beitragssatz
14,0 %
Bis zu einer Rechtsänderung konstant.

Die langfristige zusätzliche Finanzierungsbelastung wird stattdessen über den durchschnittlichen Zusatzbeitrag modelliert.

Durchschnittlicher Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung
Stabilitätsannahme bis 2030 und langfristiger Modellpfad bis 2040
2,66 %3,18 %3,70 %4,22 %4,74 % 2,90 %20262,90 %20303,70 %20354,50 %2040
Einordnung: gesetzlicher Ausgangspunkt + politische Stabilitätsannahme + eigener Langfristpfad
Für 2026 verwendet der Rechner den vom Bundesministerium für Gesundheit bekanntgegebenen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz von 2,90 %.
Bis 2030 wird ebenfalls mit 2,90 % gerechnet. Das ist keine gesetzlich garantierte Beitragshöhe, sondern die Modellannahme, dass die Maßnahmen zur Stabilisierung der GKV-Beitragssätze ihre vorgesehene Wirkung im Wesentlichen erreichen.
Ab 2031 unterstellt das Modell wieder einen schrittweisen strukturellen Anstieg bis auf 4,50 % im Jahr 2040. Dieser spätere Pfad ist eine eigene langfristige Modellannahme und keine amtliche Prognose.
Individueller Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse
Der von dir eingegebene Zusatzbeitrag ist der persönliche Wert im Startjahr der Simulation.
In späteren Jahren verändert er sich um dieselbe Anzahl an Prozentpunkten wie der modellierte durchschnittliche Zusatzbeitrag.
Dadurch bleibt der persönliche Abstand deiner Krankenkasse zum modellierten Durchschnitt zunächst erhalten.
Arbeitslosenversicherung

Für die Arbeitslosenversicherung wird kein spekulativer Langfristpfad hinterlegt. Der geltende Beitragssatz von 2,6 % wird bis zu einer konkreten Rechtsänderung konstant fortgeführt.


Kapitel 5
Familie & steuerliche Beträge
Familienleistungen und Kinderfreibeträge

Kinderfreibetrag, BEA-Freibetrag und Kindergeld werden nicht über eine gemeinsame pauschale Steigerungsrate fortgeschrieben.

Für bekannte beziehungsweise konkret geplante Jahre werden explizite Jahreswerte verwendet. Erst danach beginnt die langfristige Modellfortschreibung.

Kinderfreibetrag
2026 gesetzlich: 6.828 € je Kind bei voller Berücksichtigung
2027 geplant: 7.128 €
2028 geplant: 7.308 €
Danach Modellfortschreibung: 2,5 % p. a.
BEA-Freibetrag
2026: 2.928 € je Kind bei voller Berücksichtigung
Im aktuellen Modell auch für die expliziten Jahre 2027 und 2028: 2.928 €
Danach Modellfortschreibung: 1,0 % p. a.
Kindergeld
2026 gesetzlich: 259 € / Monat
2027 geplant: 267 € / Monat
2028 geplant: 272 € / Monat
Danach besitzt das Kindergeld keine eigene unabhängige Steigerungsrate. Es folgt modellhaft der Entwicklung aus Kinderfreibetrag + BEA.
Geplante Werte sind noch kein geltendes Recht.
Die hier für 2027 und 2028 ausgewiesenen Familienwerte entsprechen dem aktuellen Regierungsentwurf zur Einkommensteuerreform 2027. Der Entwurf befindet sich seit dem 8. Oktober 2026 im parlamentarischen Verfahren. Bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens werden sie im Wissensbereich ausdrücklich als geplant gekennzeichnet.

Steuerliche Pausch- und Entlastungsbeträge

Auch gesetzliche Pauschbeträge werden nicht automatisch gemeinsam mit Löhnen oder Preisen erhöht. Für jede Größe wird betrachtet, wie sie gesetzlich ausgestaltet ist und wie sinnvoll eine langfristige Modellfortschreibung erscheint.

Arbeitnehmer-Pauschbetrag
2026: 1.230 €
ab 2027 im aktuellen Regierungsentwurf: 1.430 €
Nach den expliziten Werten wird der Betrag modellhaft mit der allgemeinen Preisentwicklung fortgeschrieben.
Entlastungsbetrag Alleinerziehende
Grundbetrag: 4.260 €
weiteres Kind: +240 €
Der Grundbetrag folgt langfristig modellhaft der allgemeinen Preisentwicklung. Der gesetzliche Zusatzbetrag je weiterem Kind wird derzeit konstant gehalten.
Bewusst konstante Pauschalen
Sonderausgaben-Pauschbetrag: 36 €
Werbungskosten-Pauschbetrag Renten: 102 €
Für gesetzlich nicht indexierte Festbeträge wird keine automatische spekulative Erhöhung angenommen. Eine spätere Rechtsänderung kann als neuer Jahreswert übernommen werden.

Kapitel 6
Persönliche Annahmen

Nicht jede Dynamik gehört in die zentralen Steuerannahmen. Einige Werte beschreiben ausdrücklich die persönliche Entwicklung einer einzelnen Person und können deshalb individuell angepasst werden.

EINKOMMEN
3,0 %
Änderbare langfristige Standardannahme für die persönliche nominale Gehaltsentwicklung.
GESETZLICHE RENTE
2,8 %
Änderbare Standardannahme für die langfristige nominale Rentenanpassung.
BEAMTENPENSION
2,9 %
Änderbare Standardannahme für die langfristige Entwicklung der Versorgungsbezüge.
PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG
3,0 %
Persönlicher Standardwert. Hauptperson und Partner können unterschiedliche Annahmen verwenden.
Wie diese Standardwerte eingeordnet werden
Einkommen – 3,0 %: Die Vorgabe orientiert sich an einer langfristigen nominalen Lohnentwicklung von rund 3 %. Individuelle Karriereschritte, Beförderungen oder Jobwechsel sind darin bewusst nicht zusätzlich eingepreist.
Gesetzliche Rente – 2,8 %: Der Rentenversicherungsbericht 2025 weist in seiner langfristigen Vorausberechnung bis 2039 eine durchschnittliche Rentensteigerung von rund 2,8 % pro Jahr aus.
Beamtenpension – 2,9 %: Als bundesweit einheitliche Referenz verwendet der Rechner die langfristige 2,9-%-Variante des Achten Versorgungsberichts der Bundesregierung. Abweichende Entwicklungen einzelner Länder bleiben möglich.
PKV – 3,0 %: Die Vorgabe ist eine langfristige persönliche Modellannahme und kann an die eigene Tarif- oder Vertragssituation angepasst werden. Sie soll keine exakte versicherungsmathematische Beitragsprognose ersetzen.
Besonderheit bei Beamten: PKV-Zeitentwicklung und Beihilfe sind zwei verschiedene Effekte
Die persönliche PKV-Beitragssteigerung beschreibt die allgemeine Entwicklung des eigenen Versicherungsbeitrags über die Zeit.
Verändert sich zusätzlich der Beihilfesatz – beispielsweise beim Übergang in den Ruhestand –, kann sich auch die benötigte PKV-Restkostenstufe ändern.
Diese Restkostenanpassung wird im Rechner zusätzlich und unabhängig von der allgemeinen persönlichen PKV-Beitragsentwicklung berücksichtigt.
Weitere persönliche Eurobeträge

Zusätzliche Werbungskosten, weitere Sonderausgaben und sonstige persönliche Abzüge werden als Beträge des Simulationsstartjahres verstanden.

In späteren Jahren werden diese nominalen Eurobeträge mit der zentralen allgemeinen Preisentwicklung fortgeführt.


Kapitel 7
Methodik & Grenzen
Was bewusst nicht prognostiziert wird

Eine langfristige Modellierung bedeutet nicht, dass für jede gesetzliche Größe eine spekulative Zukunftsentwicklung erfunden wird.

  • Gesetzlich feste Beitragssätze ohne belastbaren Zukunftspfad bleiben bis zu einer Rechtsänderung konstant.
  • Kleine gesetzliche Festbeträge ohne automatische Indexierung werden nicht allein wegen der Inflation erhöht.
  • Eine grundlegende Reform des Steuer-, Sozialversicherungs- oder Beihilferechts wird nicht vorweggenommen.
  • Individuelle Karriere-, Tarif- oder Lebensentscheidungen werden nicht automatisch aus Durchschnittswerten abgeleitet.
Auch der Einkommensteuertarif ist ein eigenes Modell.

Die auf dieser Seite beschriebenen Fortschreibungen bestimmen unter anderem Einkommen, Vorsorgeaufwendungen, Grenzwerte und Freibeträge. Die Entwicklung des eigentlichen Einkommensteuertarifs wird davon getrennt behandelt.

Warum die Modellannahmen zentral organisiert sind

Unterschiedliche Berechnungsbausteine sollen für dasselbe Kalenderjahr nicht mit unterschiedlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen arbeiten.

Deshalb greifen beispielsweise Faktormodell und vereinfachte Steuerermittlung auf dieselben Jahreswerte für Beitragsbemessungsgrenzen und Sozialversicherungsparameter zu.

Gleichzeitig bleiben persönliche Annahmen – etwa die PKV-Beitragsentwicklung – personenbezogen und werden nicht mit gesamtwirtschaftlichen Modelltreibern vermischt.

Dadurch bleibt die Architektur erweiterbar:
Spätere Szenarien können andere Modellannahmen liefern, ohne dass die eigentlichen Berechnungsservices wissen müssen, ob gerade ein Standard-, pessimistisches, optimistisches oder individuelles Szenario verwendet wird.

Kapitel 8
Quellen & weiterführende Dokumente
Quellen und methodische Grundlagen

Die Modellannahmen beruhen soweit möglich auf gesetzlichen Originalquellen, Veröffentlichungen der zuständigen Sozialversicherungsträger sowie offiziellen Berichten und wissenschaftlichen Projektionen.

Rentenversicherung
Deutsche Rentenversicherung Bund – Frühjahrsfinanzschätzung 2026
Sozialversicherungs-Rechengrößen
Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027
Pflegeversicherung
Bundesregierung / BMG – Zukunftssichere Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung, auf Grundlage der IGES-Berechnungen
Gesetzliche Krankenversicherung
Bundesministerium für Gesundheit – Beitragssätze und Finanzentwicklung der GKV
Familien- und Steuerwerte
Einkommensteuergesetz sowie Regierungsentwurf der Einkommensteuerreform 2027 – seit 8. Oktober 2026 im parlamentarischen Verfahren
Allgemeine Preisentwicklung
Europäische Zentralbank – symmetrisches mittelfristiges Inflationsziel von 2 %
Gesetzliche Rentenanpassung
Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Rentenversicherungsbericht 2025
Beamtenversorgung
Achter Versorgungsbericht der Bundesregierung – langfristige Variante mit 2,9 % Bezügeentwicklung
Private Krankenversicherung
Langfristiger Beitragsvergleich des Wissenschaftlichen Instituts der PKV beziehungsweise des PKV-Verbandes. Die persönliche 3-%-Vorgabe bleibt dennoch ausdrücklich eine individuell änderbare Modellannahme.
Fazit
Die Langzeitsimulation basiert nicht auf einem einzigen pauschalen Steigerungssatz. Sie verbindet tatsächliche gesetzliche Jahreswerte, geplante Änderungen, offizielle Vorausberechnungen, zentrale wirtschaftliche Treiber und klar gekennzeichnete eigene Modellannahmen.
Neue belastbare Informationen können damit gezielt den bisherigen Modellwert ersetzen, ohne dass die übrige Berechnungslogik neu aufgebaut werden muss.

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