Der Vergleichsrechner simuliert Zeiträume von mehreren Jahrzehnten.
Viele gesetzliche Grenzwerte, Beitragssätze, Freibeträge und persönliche
Eurobeträge werden sich in dieser Zeit verändern.
Eine Langzeitsimulation kann deshalb weder sämtliche heutigen Werte
dauerhaft einfrieren noch so tun, als wären zukünftige Gesetze bereits
bekannt. Der Rechner verwendet stattdessen je nach Größe unterschiedliche
Fortschreibungsverfahren.
Das Grundprinzip:
Je belastbarer eine Information ist, desto höher ist ihre Priorität.
Bekannte gesetzliche Werte werden nicht durch pauschale
Modellannahmen ersetzt. Eine Fortschreibung greift erst dort,
wo für ein späteres Jahr kein belastbarerer Wert vorliegt.
Für dieselbe Modellgröße wird grundsätzlich die belastbarste
verfügbare Information verwendet.
Höchste Priorität
1 · Gesetzlich feststehender Jahreswert
Ist ein Wert für ein Kalenderjahr bereits gesetzlich
festgelegt, verwendet der Rechner diesen tatsächlichen Wert.
↓
2 · Konkret geplanter Wert
Für einzelne gesetzliche Größen können bereits konkrete
Werte aus einem weit fortgeschrittenen Gesetzgebungsverfahren
vorliegen. Solche Werte werden als geplant gekennzeichnet
und von geltendem Recht getrennt dargestellt.
↓
3 · Offizielle Vorausberechnung
Liegt für eine Größe eine belastbare längerfristige
Vorausberechnung eines Ministeriums, Sozialversicherungsträgers
oder einer beauftragten Studie vor, kann diese als
Grundlage eines Modellpfads dienen.
↓
Modellbereich
4 · Eigene Modellannahme
Erst für Zeiträume ohne belastbarere Grundlage verwendet
der Rechner eine eigene langfristige Modellannahme.
Diese wird ausdrücklich nicht als sichere Prognose dargestellt.
Wichtig:
Diese Reihenfolge wird immer für dieselbe konkrete Modellgröße
betrachtet. Ein geplanter Kinderfreibetrag ersetzt beispielsweise
die eigene Fortschreibung des Kinderfreibetrags für dieses Jahr.
Er sagt dagegen nichts über den Beitragssatz der Rentenversicherung aus.
Kapitel 2
Zentrale wirtschaftliche Annahmen
Einige langfristige Größen hängen sinnvoll miteinander zusammen.
Statt für jede einzelne Position eine unabhängige Steigerungsrate
vorzugeben, verwendet der Rechner zwei zentrale wirtschaftliche
Modelltreiber.
Preisentwicklung
2,0 %
pro Jahr
Langfristige nominale Preisannahme für persönliche
Eurobeträge und ausgewählte gesetzliche Größen,
bei denen eine Fortschreibung mit dem allgemeinen
Preisniveau sachgerecht erscheint.
Orientierung:
mittelfristiges Inflationsziel der Europäischen Zentralbank.
Lohnentwicklung
3,0 %
pro Jahr
Durchschnittliche nominale gesamtwirtschaftliche
Lohnentwicklung. Sie ist ein Modelltreiber für
lohnabhängige Sozialversicherungs-Rechengrößen.
Nicht verwechseln:
Die persönliche Gehaltsentwicklung wird separat
für jede Person geführt.
Kapitel 3
Sozialversicherungs-Rechengrößen
Beitragsbemessungsgrenzen und Bezugsgröße werden nicht mit
voneinander unabhängigen Wachstumsraten fortgeschrieben.
Für bekannte Kalenderjahre verwendet der Rechner die jeweils
hinterlegten Rechengrößen. Diese haben immer Vorrang vor einer
Modellfortschreibung. Erst nach dem letzten hinterlegten
Jahreswert werden die Größen mit der zentralen nominalen
Lohnentwicklung fortgeführt.
BBG Renten-/Arbeitslosenversicherung
2027: 106.200 € jährlich
BBG Kranken-/Pflegeversicherung
2027: 76.500 € jährlich
Bezugsgröße
2027: 49.560 € jährlich
Auch die Mindestbemessungsgrundlage der freiwilligen
gesetzlichen Krankenversicherung besitzt im Rechner keine
eigene Fortschreibungsrate. Sie wird aus der jeweiligen
monatlichen Bezugsgröße abgeleitet.
Warum die Lohnentwicklung?
Die Sozialversicherungs-Rechengrößen werden regelmäßig an die
Lohn- und Gehaltsentwicklung angepasst. Solange für ein Jahr
bereits ein konkreter Wert hinterlegt ist, verwendet der Rechner
diesen unmittelbar. Für spätere Jahre ohne eigenen Jahreswert
dient die langfristige nominale Lohnentwicklung als gemeinsamer
Modelltreiber für BBG und Bezugsgröße.
Kapitel 4
Beitragssätze & Prognosepfade
Beitragssätze werden anders behandelt als Euro-Grenzwerte.
Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung haben
unterschiedliche Finanzierungsmechanismen und deshalb auch
unterschiedliche Zukunftspfade.
Gesetzliche Rentenversicherung
Für die Rentenversicherung verwendet der Rechner einen
expliziten Jahrespfad. Grundlage ist die
Frühjahrsfinanzschätzung 2026 der Deutschen
Rentenversicherung Bund
.
Der Pfad bildet den erwarteten Finanzierungsdruck der kommenden
Jahre ab, ohne ihn durch eine konstante jährliche Steigerungsrate
zu ersetzen.
Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung
Frühjahrsfinanzschätzung 2026 der Deutschen Rentenversicherung Bund
Einordnung: offizielle Vorausberechnung
Die Werte bis 2040 folgen der aktuellen
DRV-Frühjahrsfinanzschätzung 2026. Ab 2041 wird der letzte
Projektionswert von 21,1 % im Modell konstant
fortgeführt.
Pflegeversicherung
Beim Pflegebeitrag verbindet der Rechner einen tatsächlichen
gesetzlichen Ausgangswert mit einer langfristigen
wissenschaftlichen Projektion.
Ausgangspunkt ist der geltende allgemeine Pflegebeitragssatz
von 3,60 %. Für die langfristige Veränderung orientiert sich
das Modell an der vom Bundesministerium für Gesundheit
veröffentlichten IGES-Projektion zur Finanzierung der sozialen
Pflegeversicherung.
Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung
Modellpfad auf Grundlage der BMG-/IGES-Langfristprojektion
Einordnung: offizielle Langfristprojektion +
eigene Übertragung auf den tatsächlichen Ausgangswert
Das IGES-Basisszenario verwendete für 2026 noch einen
rechnerischen Beitragssatz von 3,67 % und projizierte
daraus unter anderem 4,07 % für 2030,
4,24 % für 2040, 4,66 % für 2050 und
4,59 % für 2060.
Da der tatsächliche allgemeine Beitragssatz inzwischen
3,60 % beträgt, übernimmt der Rechner nicht das alte
absolute Ausgangsniveau. Stattdessen wird die in der
Projektion enthaltene Veränderung auf den tatsächlichen
2026er Ausgangswert übertragen.
Kinderlosenzuschlag und Abschläge für mehrere Kinder werden
davon getrennt nach den gesetzlichen Regeln berücksichtigt.
Gesetzliche Krankenversicherung
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung trennt der Rechner
den gesetzlichen Sockelbeitrag vom durchschnittlichen
Zusatzbeitrag.
Allgemeiner Beitragssatz
14,6 %
Bis zu einer Rechtsänderung konstant.
Ermäßigter Beitragssatz
14,0 %
Bis zu einer Rechtsänderung konstant.
Die langfristige zusätzliche Finanzierungsbelastung wird
stattdessen über den durchschnittlichen Zusatzbeitrag modelliert.
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung
Stabilitätsannahme bis 2030 und langfristiger Modellpfad bis 2040
Einordnung: gesetzlicher Ausgangspunkt +
politische Stabilitätsannahme +
eigener Langfristpfad
Für 2026 verwendet der Rechner den vom Bundesministerium
für Gesundheit bekanntgegebenen durchschnittlichen
Zusatzbeitragssatz von 2,90 %.
Bis 2030 wird ebenfalls mit 2,90 % gerechnet.
Das ist keine gesetzlich garantierte Beitragshöhe, sondern
die Modellannahme, dass die Maßnahmen zur Stabilisierung
der GKV-Beitragssätze ihre vorgesehene Wirkung im
Wesentlichen erreichen.
Ab 2031 unterstellt das Modell wieder einen schrittweisen
strukturellen Anstieg bis auf 4,50 % im Jahr 2040.
Dieser spätere Pfad ist eine eigene langfristige
Modellannahme und keine amtliche Prognose.
Individueller Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse
Der von dir eingegebene Zusatzbeitrag ist der persönliche
Wert im Startjahr der Simulation.
In späteren Jahren verändert er sich um dieselbe Anzahl
an Prozentpunkten wie der modellierte durchschnittliche
Zusatzbeitrag.
Dadurch bleibt der persönliche Abstand deiner Krankenkasse
zum modellierten Durchschnitt zunächst erhalten.
Arbeitslosenversicherung
Für die Arbeitslosenversicherung wird kein spekulativer
Langfristpfad hinterlegt. Der geltende Beitragssatz von
2,6 % wird bis zu einer konkreten Rechtsänderung konstant
fortgeführt.
Kapitel 5
Familie & steuerliche Beträge
Familienleistungen und Kinderfreibeträge
Kinderfreibetrag, BEA-Freibetrag und Kindergeld werden nicht
über eine gemeinsame pauschale Steigerungsrate fortgeschrieben.
Für bekannte beziehungsweise konkret geplante Jahre werden
explizite Jahreswerte verwendet. Erst danach beginnt die
langfristige Modellfortschreibung.
Kinderfreibetrag
2026 gesetzlich:
6.828 €
je Kind bei voller Berücksichtigung
2027 geplant:
7.128 €
2028 geplant:
7.308 €
Danach Modellfortschreibung:
2,5 %
p. a.
BEA-Freibetrag
2026:
2.928 €
je Kind bei voller Berücksichtigung
Im aktuellen Modell auch für die expliziten
Jahre 2027 und 2028:
2.928 €
Danach Modellfortschreibung:
1,0 %
p. a.
Kindergeld
2026 gesetzlich:
259 € / Monat
2027 geplant:
267 € / Monat
2028 geplant:
272 € / Monat
Danach besitzt das Kindergeld
keine eigene unabhängige Steigerungsrate.
Es folgt modellhaft der Entwicklung aus
Kinderfreibetrag + BEA.
Geplante Werte sind noch kein geltendes Recht.
Die hier für 2027 und 2028 ausgewiesenen Familienwerte
entsprechen dem aktuellen Regierungsentwurf zur
Einkommensteuerreform 2027. Der Entwurf befindet sich
seit dem 8. Oktober 2026 im parlamentarischen Verfahren.
Bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens werden sie
im Wissensbereich ausdrücklich als geplant gekennzeichnet.
Steuerliche Pausch- und Entlastungsbeträge
Auch gesetzliche Pauschbeträge werden nicht automatisch
gemeinsam mit Löhnen oder Preisen erhöht. Für jede Größe wird
betrachtet, wie sie gesetzlich ausgestaltet ist und wie
sinnvoll eine langfristige Modellfortschreibung erscheint.
Arbeitnehmer-Pauschbetrag
2026:
1.230 €
ab 2027 im aktuellen Regierungsentwurf:
1.430 €
Nach den expliziten Werten wird der Betrag
modellhaft mit der allgemeinen Preisentwicklung
fortgeschrieben.
Entlastungsbetrag Alleinerziehende
Grundbetrag:
4.260 €
weiteres Kind:
+240 €
Der Grundbetrag folgt langfristig modellhaft der
allgemeinen Preisentwicklung. Der gesetzliche
Zusatzbetrag je weiterem Kind wird derzeit konstant
gehalten.
Bewusst konstante Pauschalen
Sonderausgaben-Pauschbetrag:
36 €
Werbungskosten-Pauschbetrag Renten:
102 €
Für gesetzlich nicht indexierte Festbeträge wird
keine automatische spekulative Erhöhung angenommen.
Eine spätere Rechtsänderung kann als neuer
Jahreswert übernommen werden.
Kapitel 6
Persönliche Annahmen
Nicht jede Dynamik gehört in die zentralen Steuerannahmen.
Einige Werte beschreiben ausdrücklich die persönliche
Entwicklung einer einzelnen Person und können deshalb
individuell angepasst werden.
EINKOMMEN
3,0 %
Änderbare langfristige Standardannahme für die
persönliche nominale Gehaltsentwicklung.
GESETZLICHE RENTE
2,8 %
Änderbare Standardannahme für die langfristige
nominale Rentenanpassung.
BEAMTENPENSION
2,9 %
Änderbare Standardannahme für die langfristige
Entwicklung der Versorgungsbezüge.
PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG
3,0 %
Persönlicher Standardwert. Hauptperson und Partner
können unterschiedliche Annahmen verwenden.
Wie diese Standardwerte eingeordnet werden
Einkommen – 3,0 %:
Die Vorgabe orientiert sich an einer langfristigen
nominalen Lohnentwicklung von rund 3 %.
Individuelle Karriereschritte, Beförderungen oder
Jobwechsel sind darin bewusst nicht zusätzlich eingepreist.
Gesetzliche Rente – 2,8 %:
Der Rentenversicherungsbericht 2025 weist in seiner
langfristigen Vorausberechnung bis 2039 eine
durchschnittliche Rentensteigerung von rund
2,8 % pro Jahr aus.
Beamtenpension – 2,9 %:
Als bundesweit einheitliche Referenz verwendet der Rechner
die langfristige 2,9-%-Variante des Achten
Versorgungsberichts der Bundesregierung. Abweichende
Entwicklungen einzelner Länder bleiben möglich.
PKV – 3,0 %:
Die Vorgabe ist eine langfristige persönliche
Modellannahme und kann an die eigene Tarif- oder
Vertragssituation angepasst werden. Sie soll keine
exakte versicherungsmathematische Beitragsprognose ersetzen.
Besonderheit bei Beamten:
PKV-Zeitentwicklung und Beihilfe sind zwei verschiedene Effekte
Die persönliche PKV-Beitragssteigerung beschreibt die
allgemeine Entwicklung des eigenen Versicherungsbeitrags
über die Zeit.
Verändert sich zusätzlich der Beihilfesatz – beispielsweise
beim Übergang in den Ruhestand –, kann sich auch die benötigte
PKV-Restkostenstufe ändern.
Diese Restkostenanpassung wird im Rechner
zusätzlich und unabhängig von der
allgemeinen persönlichen PKV-Beitragsentwicklung berücksichtigt.
Weitere persönliche Eurobeträge
Zusätzliche Werbungskosten, weitere Sonderausgaben und sonstige
persönliche Abzüge werden als Beträge des Simulationsstartjahres
verstanden.
In späteren Jahren werden diese nominalen Eurobeträge mit der
zentralen allgemeinen Preisentwicklung fortgeführt.
Kapitel 7
Methodik & Grenzen
Was bewusst nicht prognostiziert wird
Eine langfristige Modellierung bedeutet nicht, dass für jede
gesetzliche Größe eine spekulative Zukunftsentwicklung
erfunden wird.
Gesetzlich feste Beitragssätze ohne belastbaren
Zukunftspfad bleiben bis zu einer Rechtsänderung konstant.
Kleine gesetzliche Festbeträge ohne automatische
Indexierung werden nicht allein wegen der Inflation erhöht.
Eine grundlegende Reform des Steuer-, Sozialversicherungs-
oder Beihilferechts wird nicht vorweggenommen.
Individuelle Karriere-, Tarif- oder Lebensentscheidungen
werden nicht automatisch aus Durchschnittswerten abgeleitet.
Auch der Einkommensteuertarif ist ein eigenes Modell.
Die auf dieser Seite beschriebenen Fortschreibungen bestimmen
unter anderem Einkommen, Vorsorgeaufwendungen, Grenzwerte und
Freibeträge. Die Entwicklung des eigentlichen
Einkommensteuertarifs wird davon getrennt behandelt.
Warum die Modellannahmen zentral organisiert sind
Unterschiedliche Berechnungsbausteine sollen für dasselbe
Kalenderjahr nicht mit unterschiedlichen gesetzlichen
Rahmenbedingungen arbeiten.
Deshalb greifen beispielsweise Faktormodell und vereinfachte
Steuerermittlung auf dieselben Jahreswerte für
Beitragsbemessungsgrenzen und Sozialversicherungsparameter zu.
Gleichzeitig bleiben persönliche Annahmen – etwa die
PKV-Beitragsentwicklung – personenbezogen und werden nicht
mit gesamtwirtschaftlichen Modelltreibern vermischt.
Dadurch bleibt die Architektur erweiterbar:
Spätere Szenarien können andere Modellannahmen liefern,
ohne dass die eigentlichen Berechnungsservices wissen müssen,
ob gerade ein Standard-, pessimistisches, optimistisches
oder individuelles Szenario verwendet wird.
Kapitel 8
Quellen & weiterführende Dokumente
Quellen und methodische Grundlagen
Die Modellannahmen beruhen soweit möglich auf gesetzlichen
Originalquellen, Veröffentlichungen der zuständigen
Sozialversicherungsträger sowie offiziellen Berichten und
wissenschaftlichen Projektionen.
Rentenversicherung
Deutsche Rentenversicherung Bund –
Frühjahrsfinanzschätzung 2026
Langfristiger Beitragsvergleich des Wissenschaftlichen
Instituts der PKV beziehungsweise des PKV-Verbandes.
Die persönliche 3-%-Vorgabe bleibt dennoch ausdrücklich
eine individuell änderbare Modellannahme.
Die Langzeitsimulation basiert nicht auf einem einzigen
pauschalen Steigerungssatz. Sie verbindet tatsächliche
gesetzliche Jahreswerte, geplante Änderungen, offizielle
Vorausberechnungen, zentrale wirtschaftliche Treiber und
klar gekennzeichnete eigene Modellannahmen.
Neue belastbare Informationen können damit gezielt den
bisherigen Modellwert ersetzen, ohne dass die übrige
Berechnungslogik neu aufgebaut werden muss.