Die sogenannte Günstigerprüfung ist ein zentraler Bestandteil der steuerlichen Förderung von Altersvorsorgeverträgen (z. B. Riester oder dem kommenden Altersvorsorgedepot).
Dabei vergleicht das Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuererklärung zwei Förderarten:
- Zulagen (staatliche Förderung)
- Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug
Es wird automatisch die für den Sparer günstigere Variante berücksichtigt.
Die Günstigerprüfung wird immer im Rahmen der Steuererklärung eines Jahres durchgeführt, bezieht sich aber inhaltlich auf das Vorjahr.
Beispiel:
Die Steuererklärung, die du im Jahr 2028 einreichst, bezieht sich auf das Jahr 2027:
- das Einkommen aus 2027
- die Beiträge aus 2027
- die Förderung (Zulagenanspruch) für 2027
Das liegt daran, dass die steuerliche Förderung gesetzlich dem sogenannten Beitragsjahr zugeordnet ist (§ 10a EStG).
Entscheidend ist:
Für die Günstigerprüfung zählt nicht der Auszahlungszeitpunkt der Zulage, sondern der Anspruch für das jeweilige Beitragsjahr.
In der Praxis bedeutet das:
- Die Zulagen für das Beitragsjahr (z. B. 2027) werden erst im Folgejahr (2028) gutgeschrieben.
- Steuerlich gehören sie aber weiterhin zum Beitragsjahr 2027.
Der Rechner bildet diese Logik wie folgt ab:
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Die Günstigerprüfung in Jahr t basiert auf:
- dem zu versteuernden Einkommen aus t-1
- dem Eigenbeitrag aus t-1
- dem Zulagenanspruch für t-1
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Die Zulagen werden im Modell im Jahr ihres tatsächlichen Zuflusses dargestellt
(also in Jahr t für das Beitragsjahr t-1)
➡️ Deshalb werden für die Günstigerprüfung die in der aktuellen Zeile angezeigten Zulagen verwendet, auch wenn sich die Berechnung auf das Vorjahr bezieht.
Durch diese Vorgehensweise wird die Realität korrekt abgebildet:
- Die Förderung wirkt zeitlich verzögert.
- Beiträge und Steuerwirkung gehören zum gleichen Beitragsjahr.
- Der tatsächliche Liquiditätseffekt entsteht aber erst im Folgejahr. Das ist für die Praxis von großer Bedeutung.
- Der Rechner arbeitet also mit den Liquiditätseffekten des jeweiligen Jahres und achtet darauf, dass die Nettoaufwände für beide Produkte identisch sind - Jahr für Jahr.
So entsteht ein realistisches Bild der tatsächlichen Förderung und ihrer Wirkung auf den Vermögensaufbau.
Diese Darstellung folgt der bestehenden Logik der Riester-Förderung (§ 10a EStG), die auch im Altersvorsorgedepot voraussichtlich so fortgeführt wird.