Die folgende Übersicht dokumentiert die zentralen gesetzlichen Rechengrößen, Beitragssätze, Freibeträge und Modellannahmen, die der Rechner für seine langfristige Simulation verwendet.
Soweit konkrete Jahreswerte bekannt oder geplant sind, werden diese unmittelbar berücksichtigt. Für spätere Jahre verwendet die Simulation je nach Modellgröße unterschiedliche Fortschreibungsregeln. Persönliche Annahmen können teilweise individuell angepasst werden.
Werte für 2027 und 2028 können auf Gesetzesentwürfen oder Vorausberechnungen beruhen und sind nicht automatisch bereits geltendes Recht. Langfristige Entwicklungen stellen Modellannahmen und keine garantierten zukünftigen Werte dar.
Die Übersicht beschreibt die im Rechner verwendeten Annahmen. Sie ersetzt keine individuelle Steuer- oder Sozialversicherungsberatung.
| Bereich | Modellgröße / Regel | Ausgangswert | Fortschreibung / Herkunft |
|---|---|---|---|
| 01 · Allgemeine Fortschreibungsgrößen | |||
| Wirtschaft | Allgemeine Preisentwicklung | 2,0 % pro Jahr | Langfristige Modellannahme; Orientierung am Inflationsziel der EZB Unter anderem für die Fortschreibung steuerlicher Eurobeträge |
| Wirtschaft | Gesamtwirtschaftliche Lohnentwicklung | 3,0 % pro Jahr | Langfristige Modellannahme auf Basis offizieller Vorausberechnungen Insbesondere für Sozialversicherungs-Rechengrößen |
| Einkommen | Persönliche Einkommensentwicklung | Standardwert: 3,0 % pro Jahr | Nutzereingabe; individuell veränderbar Auch über individuelle Lebensphasen steuerbar |
| Renten | Gesetzliche Rentenanpassung | Standardwert: 2,8 % pro Jahr | Langfristige durchschnittliche Entwicklung; vom Nutzer veränderbar Fortschreibung vorhandener gesetzlicher Rentenansprüche |
| Pensionen | Entwicklung der Beamtenpension | Standardwert: 2,9 % pro Jahr | Langfristige durchschnittliche Entwicklung; vom Nutzer veränderbar |
| PKV | Private Versicherungsbeiträge | Standardwert: 3,0 % pro Jahr | Nutzereingabe; für Hauptperson und Partner separat veränderbar Auch für steuerliche Basisbeiträge und private Pflegepflichtversicherung |
| Weitere Einkünfte | Weitere Renten und Mieteinnahmen | Individuelle Ausgangswerte und Steigerungsraten | Nutzereingabe Unabhängig von den allgemeinen Lohn- und Preisannahmen |
| 02 · Einkommensteuertarif | |||
| Einkommensteuer | Grundfreibetrag | 2027: 12.564 €; 2028: 12.900 € | Geplante Jahreswerte; danach modellhafte mathematische Fortschreibung |
| Einkommensteuer | Ende der ersten Progressionszone | 2027/2028: 17.799 € | Geplante Jahreswerte; danach modellhafte mathematische Fortschreibung |
| Einkommensteuer | Beginn der 42-%-Zone | 2027/2028: 70.600 € | Geplante Jahreswerte; danach modellhafte mathematische Fortschreibung |
| Einkommensteuer | Beginn der 45-%-Zone | 2027/2028: 250.000 € | Geplante Jahreswerte; danach modellhafte mathematische Fortschreibung |
| Einkommensteuer | Beginn der 47-%-Zone | 2027/2028: 280.000 € | Geplante Jahreswerte; danach modellhafte mathematische Fortschreibung |
| Einkommensteuer | Tarifliche Grenzsteuersätze | Eingangssteuersatz 14 %; obere Tarifstufen 42 %, 45 % und 47 % | Gemäß den hinterlegten Tariffunktionen und Jahresmodellen Dazwischen progressive Tarifzonen |
| Einkommensteuer | Langfristige Tarifentwicklung | Jährlich neu bestimmter Einkommensteuertarif | Modellhafte mathematische Fortschreibung Keine pauschale Fortschreibung eines einmal ermittelten Steuerbetrags |
| Veranlagung | Zusammenveranlagung | Splittingverfahren | Tarifliche Berechnung auf dem halben gemeinsamen zvE; Ergebnis verdoppelt Bei entsprechender steuerlicher Haushaltskonstellation |
| 03 · Solidaritätszuschlag | |||
| Solidaritätszuschlag | Freigrenze bei Einzelveranlagung | 2027/2028: 20.350 € Einkommensteuer | Geplanter Jahreswert; danach modellhafte mathematische Fortschreibung |
| Solidaritätszuschlag | Freigrenze bei Zusammenveranlagung | 2027/2028: 40.700 € Einkommensteuer | Geplanter Jahreswert; danach modellhafte mathematische Fortschreibung |
| Solidaritätszuschlag | Regulärer Zuschlagssatz | 5,5 % | Konstant bis zu einer Rechtsänderung |
| Solidaritätszuschlag | Milderungszone | 11,9 % | Konstant bis zu einer Rechtsänderung Begrenzung des Zuschlags im Übergangsbereich |
| 04 · Steuerliche Pauschbeträge und Abzüge | |||
| Werbungskosten | Arbeitnehmer-Pauschbetrag | 2027/2028: 1.430 € jährlich | Geplante Jahreswerte; danach mit Preisentwicklung fortgeschrieben |
| Werbungskosten | Pauschbetrag für Renteneinkünfte | 102 € jährlich | Konstant bis zu einer Rechtsänderung |
| Sonderausgaben | Sonderausgaben-Pauschbetrag | 36 € je Person und Jahr | Konstant bis zu einer Rechtsänderung |
| Vorsorgeaufwendungen | Höchstbetrag sonstiger Vorsorgeaufwendungen | 1.900 € jährlich im entsprechenden Versicherungsfall | Konstant bis zu einer Rechtsänderung Basisabsicherung für Kranken- und Pflegeversicherung gesondert berücksichtigt |
| GKV / Steuer | Steuerlich berücksichtigter allgemeiner KV-Beitrag | 96 % bei Krankengeldanspruch | Gesetzlich begründete Kürzung des allgemeinen Beitragsanteils Zusatzbeitrag und Pflegebeitrag werden getrennt behandelt |
| Persönliche Abzüge | Zusätzliche Werbungskosten | Individuell eingegebener Eurobetrag | Mit Preisentwicklung fortgeschrieben Zusätzlich zum automatisch berücksichtigten Pauschbetrag |
| Persönliche Abzüge | Weitere Sonderausgaben | Individuell eingegebener Eurobetrag | Mit Preisentwicklung fortgeschrieben |
| Persönliche Abzüge | Weitere abzugsfähige Beträge | Individuell eingegebener Eurobetrag | Mit Preisentwicklung fortgeschrieben |
| 05 · Sozialversicherungs-Rechengrößen | |||
| SV-Grenzwerte | Beitragsbemessungsgrenze RV / ALV | 2027: 106.200 € jährlich | Geplanter Jahreswert; danach mit Lohnentwicklung fortgeschrieben |
| SV-Grenzwerte | Beitragsbemessungsgrenze KV / PV | 2027: 76.500 € jährlich | Geplanter Jahreswert; danach mit Lohnentwicklung fortgeschrieben |
| SV-Grenzwerte | Sozialversicherungs-Bezugsgröße | 2027: 49.560 € jährlich | Geplanter Jahreswert; danach mit Lohnentwicklung fortgeschrieben |
| Freiwillige GKV | Mindestbemessungsgrundlage | 2027: 1.376,67 € monatlich bzw. 16.520,04 € jährlich | Aus einem Drittel der monatlichen Bezugsgröße abgeleitet Monatliche Berechnung mit Cent-Rundung |
| Betriebsrenten | KV-Freibetrag für Versorgungsbezüge | 2027: 206,50 € monatlich | Aus einem Zwanzigstel der monatlichen Bezugsgröße abgeleitet Nur der übersteigende Betrag wird zur KV-Bemessung herangezogen |
| Betriebsrenten | PV-Freigrenze für Versorgungsbezüge | 2027: 206,50 € monatlich | Aus einem Zwanzigstel der monatlichen Bezugsgröße abgeleitet Bei Überschreiten ist grundsätzlich der vollständige Bezug beitragsrelevant |
| 06 · Renten- und Arbeitslosenversicherung | |||
| Rentenversicherung | RV-Beitragssatz 2027 | 18,6 % | Hinterlegter Jahreswert |
| Rentenversicherung | RV-Beitragssatz 2028 | 19,9 % | Offizieller Projektionspfad |
| Rentenversicherung | RV-Beitragssatz 2029–2030 | 20,0 % | Offizieller Projektionspfad |
| Rentenversicherung | RV-Beitragssatz 2031–2033 | 2031: 20,2 %; 2032: 20,5 %; 2033: 20,7 % | Offizieller Projektionspfad |
| Rentenversicherung | RV-Beitragssatz 2034–2035 | 20,9 % | Offizieller Projektionspfad |
| Rentenversicherung | RV-Beitragssatz ab 2036 | 21,1 % | Projektionswert bis 2040; danach konstant weitergeführt Langfristige Modellvereinfachung |
| Arbeitslosenversicherung | ALV-Beitragssatz | 2,6 % | Konstant bis zu einer Rechtsänderung |
| 07 · Gesetzliche Krankenversicherung | |||
| GKV | Allgemeiner Beitragssatz | 14,6 % | Konstant bis zu einer Rechtsänderung |
| GKV | Ermäßigter Beitragssatz | 14,0 % | Konstant bis zu einer Rechtsänderung |
| GKV | Durchschnittlicher Zusatzbeitrag bis 2030 | 2026–2030: 2,9 % | Hinterlegter Modellpfad |
| GKV | Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2035 | 3,7 % | Langfristiger Modellpfad Zwischen den Stützjahren linear interpoliert |
| GKV | Durchschnittlicher Zusatzbeitrag ab 2040 | 2040: 4,5 % | Langfristiger Modellpfad; danach konstant Zwischen den Stützjahren linear interpoliert |
| GKV | Persönlicher Zusatzbeitrag | Individuelle Eingabe im Simulationsstartjahr | Veränderung entsprechend dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag in Prozentpunkten Der individuelle Abstand zum Modell-Durchschnitt bleibt erhalten |
| 08 · Soziale Pflegeversicherung | |||
| Pflegeversicherung | Allgemeiner Pflegebeitragssatz | Bis 2027: 3,6 % | Anschließend langfristiger Modellpfad |
| Pflegeversicherung | Langfristige Entwicklung 2030 | 4,0 % | Modellpfad auf Basis einer amtlich beauftragten Vorausberechnung |
| Pflegeversicherung | Langfristige Entwicklung 2040 | 4,17 % | Langfristiger Modellpfad; linear interpoliert |
| Pflegeversicherung | Langfristige Entwicklung 2050 | 4,59 % | Langfristiger Modellpfad; linear interpoliert |
| Pflegeversicherung | Langfristige Entwicklung ab 2060 | 2060: 4,52 % | Langfristiger Modellpfad; danach konstant |
| Pflegeversicherung | Kinderlosenzuschlag | Ab 2027 geplant: 0,90 Prozentpunkte | Geplante gesetzliche Regelung Für Kinderlose ab dem maßgeblichen Alter von 23 Jahren |
| Pflegeversicherung | Abschlag für weitere Kinder | 0,25 Prozentpunkte je zusätzlichem berücksichtigungsfähigem Kind | Gesetzliche Regelung Ab dem zweiten bis höchstens zum fünften Kind, jeweils unter 25 Jahren |
| Pflegeversicherung | Besonderheit Sachsen | Arbeitnehmeranteil: halber Grundbeitrag plus 0,50 Prozentpunkte | Gesetzliche Sonderregel zur Beitragsaufteilung Arbeitgeberanteil entsprechend reduziert |
| 09 · Kinder und Familienleistungsausgleich | |||
| Kinderfreibeträge | Kinderfreibetrag (KFB) | 2027: 7.128 €; 2028: 7.308 € | Geplante volle Jahresbeträge; danach 2,5 % pro Jahr |
| Kinderfreibeträge | BEA-Freibetrag | 2027/2028: 2.928 € | Geplante volle Jahresbeträge; danach 1,0 % pro Jahr |
| Kinderfreibeträge | KFB und BEA zusammen | 2027: 10.056 €; 2028: 10.236 € | Aus KFB und BEA abgeleitet Volle Freibetragsbeträge für beide Elternteile zusammen |
| Kindergeld | Monatliches Kindergeld | 2027: 267 €; 2028: 272 € | Geplante Jahreswerte; danach an die Entwicklung von KFB und BEA angelehnt Monatlicher Betrag auf volle Euro gerundet |
| Familienleistungsausgleich | Günstigerprüfung | Vergleich des steuerlichen Freibetragsvorteils mit dem Kindergeldanspruch | Für jedes Simulationsjahr neu berechnet |
| Familienleistungsausgleich | Freibetragsanteil bei Zusammenveranlagung | Regelmäßig 100 % der vollen Kinderfreibeträge | Entsprechend der hinterlegten steuerlichen Zuordnung |
| Familienleistungsausgleich | Freibetragsanteil ohne Zusammenveranlagung | Regelmäßig 50 %; vereinfachte Übertragung auf bis zu 100 % möglich | Abhängig von Haushalts- und Eingabeparametern |
| Alleinerziehende | Entlastungsbetrag | 2027/2028: 4.260 € jährlich | Geplanter Ausgangswert; danach mit Preisentwicklung fortgeschrieben |
| Alleinerziehende | Erhöhung für weitere Kinder | 240 € pro weiterem berücksichtigungsfähigem Kind | Konstant bis zu einer Rechtsänderung |
| 10 · Besteuerung gesetzlicher Renten und Pensionen | |||
| Gesetzliche Rente | Steuerpflichtiger Rentenanteil bei Beginn 2027 | 84,5 % | Gemäß gesetzlicher Kohortentabelle |
| Gesetzliche Rente | Entwicklung des steuerpflichtigen Anteils | +0,5 Prozentpunkte je Rentenbeginnjahr bis 100 % | Gemäß gesetzlicher Kohortentabelle |
| Gesetzliche Rente | Individueller Rentenfreibetrag | Fester steuerfreier Eurobetrag | Wird bei Rentenbeginn bestimmt und anschließend grundsätzlich festgeschrieben |
| Beamtenpension | Versorgungsfreibetrag bei Beginn 2027 | 12,4 %, höchstens 930 € | Gemäß gesetzlicher Kohortentabelle |
| Beamtenpension | Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag 2027 | 279 € | Gemäß gesetzlicher Kohortentabelle |
| Beamtenpension | Versorgungsfreibetrag bei Beginn 2028 | 12,0 %, höchstens 900 € | Gemäß gesetzlicher Kohortentabelle |
| Beamtenpension | Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag 2028 | 270 € | Gemäß gesetzlicher Kohortentabelle |
| Beamtenpension | Individuell festgeschriebene Freibeträge | Eurobeträge des maßgeblichen Pensionsbeginns | Danach grundsätzlich nicht mit der Pension dynamisiert |
| 11 · Gesetzliche Krankenversicherung im Ruhestand | |||
| KVdR | Gesetzliche Rente | Eigener halber allgemeiner GKV-Satz zuzüglich halbem individuellem Zusatzbeitrag | Jährliche Berechnung mit gültiger BBG |
| KVdR | Betriebsrente | Voller allgemeiner GKV-Satz plus individueller Zusatzbeitrag | KV-Bemessung unter Berücksichtigung des Betriebsrenten-Freibetrags |
| KVdR | Pflegeversicherung im Rentenbezug | Persönlicher Pflegebeitragssatz | Auf die beitragsrelevanten Einnahmen angewendet |
| Freiwillige GKV | Breitere Einnahmenbasis | Gesetzliche Rente, Versorgungsbezüge und weitere berücksichtigte Einnahmen | Gemeinsame BBG sowie Mindestbemessungsgrundlage |
| Freiwillige GKV | Reihenfolge der Einnahmenanrechnung | Gesetzliche Rente → Betriebsrente → Basisrente → weitere Renten und Einkünfte → Vergleichsprodukt | Feste Modellreihenfolge Das Vergleichsprodukt wird zuletzt berücksichtigt |
| Freiwillige GKV | Weitere Einkunftsarten | Ermäßigter GKV-Satz plus individueller Zusatzbeitrag | Abhängig von der jeweiligen Einnahmeart |
| Freiwillige GKV | Mindestbemessungs-Auffüllbetrag | Ermäßigter GKV-Satz plus Zusatzbeitrag und persönlicher PV-Satz | Aus der Differenz zur Mindestbemessungsgrundlage abgeleitet |
| Freiwillige GKV | DRV-Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung | Halber allgemeiner GKV-Satz plus halber individueller Zusatzbeitrag auf die zuschussfähige gesetzliche Rente | Jährlich berechnet; Begrenzung durch die BBG |
| Freiwillige GKV | Kapitalerträge – beitragsrechtlicher Freibetrag | 51 € jährlich im hinterlegten Modell | Konstant bis zu einer Regeländerung Nicht mit dem steuerlichen Sparer-Pauschbetrag verwechseln |
| AVD / freiwillige GKV | Teilkapitalauszahlung | Verteilung über 120 Monate | Produktspezifische Modellannahme Gesonderte beitragsrechtliche Behandlung der Kapitalleistung |
| AVD / ETF | Zusätzlicher KV-/PV-Effekt | Beitragsdifferenz mit und ohne Vergleichsprodukt | Für jedes Szenario separat berechnet Vermeidet eine pauschale Belastung unabhängig von Mindestbemessung und BBG |
| 12 · Private Kranken- und Pflegepflichtversicherung | |||
| PKV Arbeitnehmer | Arbeitgeberzuschuss Krankenversicherung | Halber allgemeiner GKV-Satz plus halber durchschnittlicher Zusatzbeitrag | Jährlich anhand der BBG ermittelt Höchstens 50 % des tatsächlichen privaten KV-Beitrags |
| PKV Arbeitnehmer | Arbeitgeberzuschuss Pflegepflichtversicherung | Höchstens halber gesetzlicher Arbeitgeberanteil bzw. 50 % des tatsächlichen Pflegebeitrags | Jährlich ermittelt Sächsische Beitragsaufteilung gesondert berücksichtigt |
| PKV Rentner | DRV-Zuschuss zur privaten Krankenversicherung | Halber allgemeiner GKV-Satz plus halber durchschnittlicher Zusatzbeitrag | Aus der gesetzlichen Rente abgeleitet Höchstens 50 % des tatsächlichen PKV-Krankenversicherungsbeitrags |
| PKV Rentner | Zuschuss zur privaten Pflegepflichtversicherung | Kein DRV-Zuschuss | Gesetzliche Zuschussregelung |
| PKV / Steuer | Steuerlicher Basisbeitrag | Individuell hinterlegter Basisanteil | Mit persönlicher PKV-Beitragsentwicklung fortgeschrieben Getrennt vom vollständigen tatsächlichen Tarifbeitrag |
| PKV Kinder | Steuerlicher Basisbeitrag für privat versicherte Kinder | Individuell hinterlegter Jahreswert | Mit persönlicher PKV-Beitragsentwicklung fortgeschrieben |
| Beamte / PKV | Restkostenversicherung | Abhängig vom persönlichen Beihilfebemessungssatz | Jährliche Modellierung unter Berücksichtigung der Beihilfe Beihilfeänderungen können den versicherten Restkostenanteil beeinflussen |
| 13 · Beihilfe bei Beamten und Pensionären | |||
| Beihilfe allgemein | Aktive Beamte | Regelmäßig 50 %; bei mindestens zwei berücksichtigungsfähigen Kindern 70 % | Gemäß hinterlegtem Landesmodell |
| Beihilfe allgemein | Pensionäre | Regelmäßig 70 % | Gemäß hinterlegtem Landesmodell |
| Baden-Württemberg | Beihilfe aktive Beamte | 50 % bzw. 70 % | Landesspezifische Regeln Besonderer Bestandsschutz bei historisch mindestens drei berücksichtigungsfähigen Kindern |
| Baden-Württemberg | Beihilfe Pensionäre | 70 % | Landesspezifische Regeln |
| Bremen | Beihilfe aktive Beamte | 50 % bzw. 70 % | Landesspezifische Regeln |
| Bremen | Beihilfe Pensionäre | 60 % zuzüglich 5 Prozentpunkten je berücksichtigungsfähigem Angehörigen | Landesspezifische Regeln Höchstens 80 % |
| Hessen | Beihilfe aktive Beamte | 50 % plus 5 Prozentpunkte für Ehepartner und je berücksichtigungsfähigem Kind | Landesspezifische Regeln Höchstens 70 % |
| Hessen | Beihilfe Pensionäre | Erhöhung des persönlichen Satzes um 10 Prozentpunkte | Landesspezifische Regeln Höchstens 80 % |
| Hessen | Anrechnung eines PKV-Zuschusses | Gegebenenfalls Minderung des Beihilfesatzes um 20 Prozentpunkte | Landesspezifische Sonderregel Bei entsprechendem Zuschuss ab 41 € monatlich |
| Sachsen | Beihilfe aktive Beamte | Ohne Kind 50 %, mit einem Kind 70 %, ab zwei Kindern 90 % | Landesspezifische Regeln |
| Sachsen | Beihilfe Pensionäre | Regelmäßig 70 %; bei mindestens zwei Kindern bis zu 90 % | Landesspezifische Regeln |
| Sachsen | Bestandsschutz | Optionaler persönlicher Mindest-Beihilfesatz von 70 % | Landesspezifische Übergangsregelung |
| 14 · Altersvorsorgedepot und steuerliche Förderung | |||
| AVD | Förderfähiger Eigenbeitrag | Bis zu 1.800 € jährlich | Hinterlegte Förderregel |
| AVD | Mindesteigenbeitrag für Zulagen | 120 € jährlich | Hinterlegte Förderregel |
| AVD | Eigenzulage für die ersten Beiträge | 50 % auf die ersten 360 € Eigenbeitrag | Hinterlegte Förderregel |
| AVD | Eigenzulage für weitere Beiträge | 25 % auf den über 360 € hinausgehenden förderfähigen Eigenbeitrag | Hinterlegte Förderregel |
| AVD | Kinderzulage | 100 % des maßgeblichen Eigenbeitrags, höchstens 300 € je Kind | Hinterlegte Förderregel Abhängig von der Zahl förderberechtigter Kinder |
| AVD | Berufseinsteigerbonus | Einmalig 200 € | Hinterlegte Förderregel Nicht Teil des §10a-Zulagenvergleichs |
| AVD / §10a | Steuerlich anzusetzender Förderbetrag | Förderfähiger Eigenbeitrag zuzüglich der berücksichtigungsfähigen Zulagen | Aus der Jahresförderung abgeleitet |
| AVD / §10a | Günstigerprüfung | Zusätzliche Steuerentlastung gegenüber dem Zulagenanspruch | Jährliche Einkommensteuerberechnung mit und ohne Sonderausgabenabzug Familienleistungsausgleich wird berücksichtigt |
| AVD / §10a | Zusätzlicher Liquiditätsvorteil | Maximal Steuerentlastung abzüglich anzurechnender Zulagen | Aus der §10a-Günstigerprüfung abgeleitet Mindestens 0 € |
| AVD / §10a | Zeitpunkt der Steuererstattung | Im Folgejahr des Beitragsjahres | Zeitversetzte Liquiditätswirkung in der Simulation |
Die dargestellten Größen beziehen sich auf die jeweils einschlägigen Berechnungsfälle. Nicht jeder Parameter wirkt in jedem Vorsorgeszenario oder bei jeder versicherten Person. Stand Oktober 2026, Änderungen vorbehalten.
Wie die langfristigen Entwicklungen begründet und miteinander kombiniert werden, erklären wir unter Modellhafte Fortschreibung . Die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Besonderheiten der einzelnen Personengruppen werden auf den übrigen Detailseiten erläutert.