Für interessierte Anwender
Übersicht Modellparameter

Die folgende Übersicht dokumentiert die zentralen gesetzlichen Rechengrößen, Beitragssätze, Freibeträge und Modellannahmen, die der Rechner für seine langfristige Simulation verwendet.

Soweit konkrete Jahreswerte bekannt oder geplant sind, werden diese unmittelbar berücksichtigt. Für spätere Jahre verwendet die Simulation je nach Modellgröße unterschiedliche Fortschreibungsregeln. Persönliche Annahmen können teilweise individuell angepasst werden.

Wichtig zur Einordnung

Werte für 2027 und 2028 können auf Gesetzesentwürfen oder Vorausberechnungen beruhen und sind nicht automatisch bereits geltendes Recht. Langfristige Entwicklungen stellen Modellannahmen und keine garantierten zukünftigen Werte dar.

Die Übersicht beschreibt die im Rechner verwendeten Annahmen. Sie ersetzt keine individuelle Steuer- oder Sozialversicherungsberatung.

Bereich Modellgröße / Regel Ausgangswert Fortschreibung / Herkunft
01 · Allgemeine Fortschreibungsgrößen
Wirtschaft Allgemeine Preisentwicklung 2,0 % pro Jahr
Langfristige Modellannahme; Orientierung am Inflationsziel der EZB
Unter anderem für die Fortschreibung steuerlicher Eurobeträge
Wirtschaft Gesamtwirtschaftliche Lohnentwicklung 3,0 % pro Jahr
Langfristige Modellannahme auf Basis offizieller Vorausberechnungen
Insbesondere für Sozialversicherungs-Rechengrößen
Einkommen Persönliche Einkommensentwicklung Standardwert: 3,0 % pro Jahr
Nutzereingabe; individuell veränderbar
Auch über individuelle Lebensphasen steuerbar
Renten Gesetzliche Rentenanpassung Standardwert: 2,8 % pro Jahr
Langfristige durchschnittliche Entwicklung; vom Nutzer veränderbar
Fortschreibung vorhandener gesetzlicher Rentenansprüche
Pensionen Entwicklung der Beamtenpension Standardwert: 2,9 % pro Jahr
Langfristige durchschnittliche Entwicklung; vom Nutzer veränderbar
PKV Private Versicherungsbeiträge Standardwert: 3,0 % pro Jahr
Nutzereingabe; für Hauptperson und Partner separat veränderbar
Auch für steuerliche Basisbeiträge und private Pflegepflichtversicherung
Weitere Einkünfte Weitere Renten und Mieteinnahmen Individuelle Ausgangswerte und Steigerungsraten
Nutzereingabe
Unabhängig von den allgemeinen Lohn- und Preisannahmen
02 · Einkommensteuertarif
Einkommensteuer Grundfreibetrag 2027: 12.564 €; 2028: 12.900 €
Geplante Jahreswerte; danach modellhafte mathematische Fortschreibung
Einkommensteuer Ende der ersten Progressionszone 2027/2028: 17.799 €
Geplante Jahreswerte; danach modellhafte mathematische Fortschreibung
Einkommensteuer Beginn der 42-%-Zone 2027/2028: 70.600 €
Geplante Jahreswerte; danach modellhafte mathematische Fortschreibung
Einkommensteuer Beginn der 45-%-Zone 2027/2028: 250.000 €
Geplante Jahreswerte; danach modellhafte mathematische Fortschreibung
Einkommensteuer Beginn der 47-%-Zone 2027/2028: 280.000 €
Geplante Jahreswerte; danach modellhafte mathematische Fortschreibung
Einkommensteuer Tarifliche Grenzsteuersätze Eingangssteuersatz 14 %; obere Tarifstufen 42 %, 45 % und 47 %
Gemäß den hinterlegten Tariffunktionen und Jahresmodellen
Dazwischen progressive Tarifzonen
Einkommensteuer Langfristige Tarifentwicklung Jährlich neu bestimmter Einkommensteuertarif
Modellhafte mathematische Fortschreibung
Keine pauschale Fortschreibung eines einmal ermittelten Steuerbetrags
Veranlagung Zusammenveranlagung Splittingverfahren
Tarifliche Berechnung auf dem halben gemeinsamen zvE; Ergebnis verdoppelt
Bei entsprechender steuerlicher Haushaltskonstellation
03 · Solidaritätszuschlag
Solidaritätszuschlag Freigrenze bei Einzelveranlagung 2027/2028: 20.350 € Einkommensteuer
Geplanter Jahreswert; danach modellhafte mathematische Fortschreibung
Solidaritätszuschlag Freigrenze bei Zusammenveranlagung 2027/2028: 40.700 € Einkommensteuer
Geplanter Jahreswert; danach modellhafte mathematische Fortschreibung
Solidaritätszuschlag Regulärer Zuschlagssatz 5,5 %
Konstant bis zu einer Rechtsänderung
Solidaritätszuschlag Milderungszone 11,9 %
Konstant bis zu einer Rechtsänderung
Begrenzung des Zuschlags im Übergangsbereich
04 · Steuerliche Pauschbeträge und Abzüge
Werbungskosten Arbeitnehmer-Pauschbetrag 2027/2028: 1.430 € jährlich
Geplante Jahreswerte; danach mit Preisentwicklung fortgeschrieben
Werbungskosten Pauschbetrag für Renteneinkünfte 102 € jährlich
Konstant bis zu einer Rechtsänderung
Sonderausgaben Sonderausgaben-Pauschbetrag 36 € je Person und Jahr
Konstant bis zu einer Rechtsänderung
Vorsorgeaufwendungen Höchstbetrag sonstiger Vorsorgeaufwendungen 1.900 € jährlich im entsprechenden Versicherungsfall
Konstant bis zu einer Rechtsänderung
Basisabsicherung für Kranken- und Pflegeversicherung gesondert berücksichtigt
GKV / Steuer Steuerlich berücksichtigter allgemeiner KV-Beitrag 96 % bei Krankengeldanspruch
Gesetzlich begründete Kürzung des allgemeinen Beitragsanteils
Zusatzbeitrag und Pflegebeitrag werden getrennt behandelt
Persönliche Abzüge Zusätzliche Werbungskosten Individuell eingegebener Eurobetrag
Mit Preisentwicklung fortgeschrieben
Zusätzlich zum automatisch berücksichtigten Pauschbetrag
Persönliche Abzüge Weitere Sonderausgaben Individuell eingegebener Eurobetrag
Mit Preisentwicklung fortgeschrieben
Persönliche Abzüge Weitere abzugsfähige Beträge Individuell eingegebener Eurobetrag
Mit Preisentwicklung fortgeschrieben
05 · Sozialversicherungs-Rechengrößen
SV-Grenzwerte Beitragsbemessungsgrenze RV / ALV 2027: 106.200 € jährlich
Geplanter Jahreswert; danach mit Lohnentwicklung fortgeschrieben
SV-Grenzwerte Beitragsbemessungsgrenze KV / PV 2027: 76.500 € jährlich
Geplanter Jahreswert; danach mit Lohnentwicklung fortgeschrieben
SV-Grenzwerte Sozialversicherungs-Bezugsgröße 2027: 49.560 € jährlich
Geplanter Jahreswert; danach mit Lohnentwicklung fortgeschrieben
Freiwillige GKV Mindestbemessungsgrundlage 2027: 1.376,67 € monatlich bzw. 16.520,04 € jährlich
Aus einem Drittel der monatlichen Bezugsgröße abgeleitet
Monatliche Berechnung mit Cent-Rundung
Betriebsrenten KV-Freibetrag für Versorgungsbezüge 2027: 206,50 € monatlich
Aus einem Zwanzigstel der monatlichen Bezugsgröße abgeleitet
Nur der übersteigende Betrag wird zur KV-Bemessung herangezogen
Betriebsrenten PV-Freigrenze für Versorgungsbezüge 2027: 206,50 € monatlich
Aus einem Zwanzigstel der monatlichen Bezugsgröße abgeleitet
Bei Überschreiten ist grundsätzlich der vollständige Bezug beitragsrelevant
06 · Renten- und Arbeitslosenversicherung
Rentenversicherung RV-Beitragssatz 2027 18,6 %
Hinterlegter Jahreswert
Rentenversicherung RV-Beitragssatz 2028 19,9 %
Offizieller Projektionspfad
Rentenversicherung RV-Beitragssatz 2029–2030 20,0 %
Offizieller Projektionspfad
Rentenversicherung RV-Beitragssatz 2031–2033 2031: 20,2 %; 2032: 20,5 %; 2033: 20,7 %
Offizieller Projektionspfad
Rentenversicherung RV-Beitragssatz 2034–2035 20,9 %
Offizieller Projektionspfad
Rentenversicherung RV-Beitragssatz ab 2036 21,1 %
Projektionswert bis 2040; danach konstant weitergeführt
Langfristige Modellvereinfachung
Arbeitslosenversicherung ALV-Beitragssatz 2,6 %
Konstant bis zu einer Rechtsänderung
07 · Gesetzliche Krankenversicherung
GKV Allgemeiner Beitragssatz 14,6 %
Konstant bis zu einer Rechtsänderung
GKV Ermäßigter Beitragssatz 14,0 %
Konstant bis zu einer Rechtsänderung
GKV Durchschnittlicher Zusatzbeitrag bis 2030 2026–2030: 2,9 %
Hinterlegter Modellpfad
GKV Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2035 3,7 %
Langfristiger Modellpfad
Zwischen den Stützjahren linear interpoliert
GKV Durchschnittlicher Zusatzbeitrag ab 2040 2040: 4,5 %
Langfristiger Modellpfad; danach konstant
Zwischen den Stützjahren linear interpoliert
GKV Persönlicher Zusatzbeitrag Individuelle Eingabe im Simulationsstartjahr
Veränderung entsprechend dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag in Prozentpunkten
Der individuelle Abstand zum Modell-Durchschnitt bleibt erhalten
08 · Soziale Pflegeversicherung
Pflegeversicherung Allgemeiner Pflegebeitragssatz Bis 2027: 3,6 %
Anschließend langfristiger Modellpfad
Pflegeversicherung Langfristige Entwicklung 2030 4,0 %
Modellpfad auf Basis einer amtlich beauftragten Vorausberechnung
Pflegeversicherung Langfristige Entwicklung 2040 4,17 %
Langfristiger Modellpfad; linear interpoliert
Pflegeversicherung Langfristige Entwicklung 2050 4,59 %
Langfristiger Modellpfad; linear interpoliert
Pflegeversicherung Langfristige Entwicklung ab 2060 2060: 4,52 %
Langfristiger Modellpfad; danach konstant
Pflegeversicherung Kinderlosenzuschlag Ab 2027 geplant: 0,90 Prozentpunkte
Geplante gesetzliche Regelung
Für Kinderlose ab dem maßgeblichen Alter von 23 Jahren
Pflegeversicherung Abschlag für weitere Kinder 0,25 Prozentpunkte je zusätzlichem berücksichtigungsfähigem Kind
Gesetzliche Regelung
Ab dem zweiten bis höchstens zum fünften Kind, jeweils unter 25 Jahren
Pflegeversicherung Besonderheit Sachsen Arbeitnehmeranteil: halber Grundbeitrag plus 0,50 Prozentpunkte
Gesetzliche Sonderregel zur Beitragsaufteilung
Arbeitgeberanteil entsprechend reduziert
09 · Kinder und Familienleistungsausgleich
Kinderfreibeträge Kinderfreibetrag (KFB) 2027: 7.128 €; 2028: 7.308 €
Geplante volle Jahresbeträge; danach 2,5 % pro Jahr
Kinderfreibeträge BEA-Freibetrag 2027/2028: 2.928 €
Geplante volle Jahresbeträge; danach 1,0 % pro Jahr
Kinderfreibeträge KFB und BEA zusammen 2027: 10.056 €; 2028: 10.236 €
Aus KFB und BEA abgeleitet
Volle Freibetragsbeträge für beide Elternteile zusammen
Kindergeld Monatliches Kindergeld 2027: 267 €; 2028: 272 €
Geplante Jahreswerte; danach an die Entwicklung von KFB und BEA angelehnt
Monatlicher Betrag auf volle Euro gerundet
Familienleistungsausgleich Günstigerprüfung Vergleich des steuerlichen Freibetragsvorteils mit dem Kindergeldanspruch
Für jedes Simulationsjahr neu berechnet
Familienleistungsausgleich Freibetragsanteil bei Zusammenveranlagung Regelmäßig 100 % der vollen Kinderfreibeträge
Entsprechend der hinterlegten steuerlichen Zuordnung
Familienleistungsausgleich Freibetragsanteil ohne Zusammenveranlagung Regelmäßig 50 %; vereinfachte Übertragung auf bis zu 100 % möglich
Abhängig von Haushalts- und Eingabeparametern
Alleinerziehende Entlastungsbetrag 2027/2028: 4.260 € jährlich
Geplanter Ausgangswert; danach mit Preisentwicklung fortgeschrieben
Alleinerziehende Erhöhung für weitere Kinder 240 € pro weiterem berücksichtigungsfähigem Kind
Konstant bis zu einer Rechtsänderung
10 · Besteuerung gesetzlicher Renten und Pensionen
Gesetzliche Rente Steuerpflichtiger Rentenanteil bei Beginn 2027 84,5 %
Gemäß gesetzlicher Kohortentabelle
Gesetzliche Rente Entwicklung des steuerpflichtigen Anteils +0,5 Prozentpunkte je Rentenbeginnjahr bis 100 %
Gemäß gesetzlicher Kohortentabelle
Gesetzliche Rente Individueller Rentenfreibetrag Fester steuerfreier Eurobetrag
Wird bei Rentenbeginn bestimmt und anschließend grundsätzlich festgeschrieben
Beamtenpension Versorgungsfreibetrag bei Beginn 2027 12,4 %, höchstens 930 €
Gemäß gesetzlicher Kohortentabelle
Beamtenpension Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag 2027 279 €
Gemäß gesetzlicher Kohortentabelle
Beamtenpension Versorgungsfreibetrag bei Beginn 2028 12,0 %, höchstens 900 €
Gemäß gesetzlicher Kohortentabelle
Beamtenpension Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag 2028 270 €
Gemäß gesetzlicher Kohortentabelle
Beamtenpension Individuell festgeschriebene Freibeträge Eurobeträge des maßgeblichen Pensionsbeginns
Danach grundsätzlich nicht mit der Pension dynamisiert
11 · Gesetzliche Krankenversicherung im Ruhestand
KVdR Gesetzliche Rente Eigener halber allgemeiner GKV-Satz zuzüglich halbem individuellem Zusatzbeitrag
Jährliche Berechnung mit gültiger BBG
KVdR Betriebsrente Voller allgemeiner GKV-Satz plus individueller Zusatzbeitrag
KV-Bemessung unter Berücksichtigung des Betriebsrenten-Freibetrags
KVdR Pflegeversicherung im Rentenbezug Persönlicher Pflegebeitragssatz
Auf die beitragsrelevanten Einnahmen angewendet
Freiwillige GKV Breitere Einnahmenbasis Gesetzliche Rente, Versorgungsbezüge und weitere berücksichtigte Einnahmen
Gemeinsame BBG sowie Mindestbemessungsgrundlage
Freiwillige GKV Reihenfolge der Einnahmenanrechnung Gesetzliche Rente → Betriebsrente → Basisrente → weitere Renten und Einkünfte → Vergleichsprodukt
Feste Modellreihenfolge
Das Vergleichsprodukt wird zuletzt berücksichtigt
Freiwillige GKV Weitere Einkunftsarten Ermäßigter GKV-Satz plus individueller Zusatzbeitrag
Abhängig von der jeweiligen Einnahmeart
Freiwillige GKV Mindestbemessungs-Auffüllbetrag Ermäßigter GKV-Satz plus Zusatzbeitrag und persönlicher PV-Satz
Aus der Differenz zur Mindestbemessungsgrundlage abgeleitet
Freiwillige GKV DRV-Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung Halber allgemeiner GKV-Satz plus halber individueller Zusatzbeitrag auf die zuschussfähige gesetzliche Rente
Jährlich berechnet; Begrenzung durch die BBG
Freiwillige GKV Kapitalerträge – beitragsrechtlicher Freibetrag 51 € jährlich im hinterlegten Modell
Konstant bis zu einer Regeländerung
Nicht mit dem steuerlichen Sparer-Pauschbetrag verwechseln
AVD / freiwillige GKV Teilkapitalauszahlung Verteilung über 120 Monate
Produktspezifische Modellannahme
Gesonderte beitragsrechtliche Behandlung der Kapitalleistung
AVD / ETF Zusätzlicher KV-/PV-Effekt Beitragsdifferenz mit und ohne Vergleichsprodukt
Für jedes Szenario separat berechnet
Vermeidet eine pauschale Belastung unabhängig von Mindestbemessung und BBG
12 · Private Kranken- und Pflegepflichtversicherung
PKV Arbeitnehmer Arbeitgeberzuschuss Krankenversicherung Halber allgemeiner GKV-Satz plus halber durchschnittlicher Zusatzbeitrag
Jährlich anhand der BBG ermittelt
Höchstens 50 % des tatsächlichen privaten KV-Beitrags
PKV Arbeitnehmer Arbeitgeberzuschuss Pflegepflichtversicherung Höchstens halber gesetzlicher Arbeitgeberanteil bzw. 50 % des tatsächlichen Pflegebeitrags
Jährlich ermittelt
Sächsische Beitragsaufteilung gesondert berücksichtigt
PKV Rentner DRV-Zuschuss zur privaten Krankenversicherung Halber allgemeiner GKV-Satz plus halber durchschnittlicher Zusatzbeitrag
Aus der gesetzlichen Rente abgeleitet
Höchstens 50 % des tatsächlichen PKV-Krankenversicherungsbeitrags
PKV Rentner Zuschuss zur privaten Pflegepflichtversicherung Kein DRV-Zuschuss
Gesetzliche Zuschussregelung
PKV / Steuer Steuerlicher Basisbeitrag Individuell hinterlegter Basisanteil
Mit persönlicher PKV-Beitragsentwicklung fortgeschrieben
Getrennt vom vollständigen tatsächlichen Tarifbeitrag
PKV Kinder Steuerlicher Basisbeitrag für privat versicherte Kinder Individuell hinterlegter Jahreswert
Mit persönlicher PKV-Beitragsentwicklung fortgeschrieben
Beamte / PKV Restkostenversicherung Abhängig vom persönlichen Beihilfebemessungssatz
Jährliche Modellierung unter Berücksichtigung der Beihilfe
Beihilfeänderungen können den versicherten Restkostenanteil beeinflussen
13 · Beihilfe bei Beamten und Pensionären
Beihilfe allgemein Aktive Beamte Regelmäßig 50 %; bei mindestens zwei berücksichtigungsfähigen Kindern 70 %
Gemäß hinterlegtem Landesmodell
Beihilfe allgemein Pensionäre Regelmäßig 70 %
Gemäß hinterlegtem Landesmodell
Baden-Württemberg Beihilfe aktive Beamte 50 % bzw. 70 %
Landesspezifische Regeln
Besonderer Bestandsschutz bei historisch mindestens drei berücksichtigungsfähigen Kindern
Baden-Württemberg Beihilfe Pensionäre 70 %
Landesspezifische Regeln
Bremen Beihilfe aktive Beamte 50 % bzw. 70 %
Landesspezifische Regeln
Bremen Beihilfe Pensionäre 60 % zuzüglich 5 Prozentpunkten je berücksichtigungsfähigem Angehörigen
Landesspezifische Regeln
Höchstens 80 %
Hessen Beihilfe aktive Beamte 50 % plus 5 Prozentpunkte für Ehepartner und je berücksichtigungsfähigem Kind
Landesspezifische Regeln
Höchstens 70 %
Hessen Beihilfe Pensionäre Erhöhung des persönlichen Satzes um 10 Prozentpunkte
Landesspezifische Regeln
Höchstens 80 %
Hessen Anrechnung eines PKV-Zuschusses Gegebenenfalls Minderung des Beihilfesatzes um 20 Prozentpunkte
Landesspezifische Sonderregel
Bei entsprechendem Zuschuss ab 41 € monatlich
Sachsen Beihilfe aktive Beamte Ohne Kind 50 %, mit einem Kind 70 %, ab zwei Kindern 90 %
Landesspezifische Regeln
Sachsen Beihilfe Pensionäre Regelmäßig 70 %; bei mindestens zwei Kindern bis zu 90 %
Landesspezifische Regeln
Sachsen Bestandsschutz Optionaler persönlicher Mindest-Beihilfesatz von 70 %
Landesspezifische Übergangsregelung
14 · Altersvorsorgedepot und steuerliche Förderung
AVD Förderfähiger Eigenbeitrag Bis zu 1.800 € jährlich
Hinterlegte Förderregel
AVD Mindesteigenbeitrag für Zulagen 120 € jährlich
Hinterlegte Förderregel
AVD Eigenzulage für die ersten Beiträge 50 % auf die ersten 360 € Eigenbeitrag
Hinterlegte Förderregel
AVD Eigenzulage für weitere Beiträge 25 % auf den über 360 € hinausgehenden förderfähigen Eigenbeitrag
Hinterlegte Förderregel
AVD Kinderzulage 100 % des maßgeblichen Eigenbeitrags, höchstens 300 € je Kind
Hinterlegte Förderregel
Abhängig von der Zahl förderberechtigter Kinder
AVD Berufseinsteigerbonus Einmalig 200 €
Hinterlegte Förderregel
Nicht Teil des §10a-Zulagenvergleichs
AVD / §10a Steuerlich anzusetzender Förderbetrag Förderfähiger Eigenbeitrag zuzüglich der berücksichtigungsfähigen Zulagen
Aus der Jahresförderung abgeleitet
AVD / §10a Günstigerprüfung Zusätzliche Steuerentlastung gegenüber dem Zulagenanspruch
Jährliche Einkommensteuerberechnung mit und ohne Sonderausgabenabzug
Familienleistungsausgleich wird berücksichtigt
AVD / §10a Zusätzlicher Liquiditätsvorteil Maximal Steuerentlastung abzüglich anzurechnender Zulagen
Aus der §10a-Günstigerprüfung abgeleitet
Mindestens 0 €
AVD / §10a Zeitpunkt der Steuererstattung Im Folgejahr des Beitragsjahres
Zeitversetzte Liquiditätswirkung in der Simulation

Die dargestellten Größen beziehen sich auf die jeweils einschlägigen Berechnungsfälle. Nicht jeder Parameter wirkt in jedem Vorsorgeszenario oder bei jeder versicherten Person. Stand Oktober 2026, Änderungen vorbehalten.


Weitere Erläuterungen

Wie die langfristigen Entwicklungen begründet und miteinander kombiniert werden, erklären wir unter Modellhafte Fortschreibung . Die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Besonderheiten der einzelnen Personengruppen werden auf den übrigen Detailseiten erläutert.

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