Für interessierte Anwender
Arbeitnehmer mit gesetzlicher Krankenversicherung

Bei einem gesetzlich versicherten Arbeitnehmer wird das zu versteuernde Einkommen nicht einfach aus dem Bruttoarbeitslohn abgeleitet. Ein wesentlicher Teil der Berechnung entsteht durch die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge und deren steuerliche Behandlung.

Der Rechner ermittelt diese Beiträge deshalb für jedes Simulationsjahr neu. Maßgeblich sind das jeweilige Bruttoeinkommen, die gesetzlichen Beitragssätze, die jährlich geltenden Beitragsbemessungsgrenzen sowie einzelne persönliche Angaben wie der Zusatzbeitrag der Krankenkasse oder eine Beschäftigung in Sachsen.

Wichtig:
Tatsächlich gezahlte Sozialversicherungsbeiträge und steuerlich berücksichtigungsfähige Vorsorgeaufwendungen sind nicht in jedem Fall identisch. Der Rechner trennt deshalb die Beitragsberechnung von der anschließenden steuerlichen Berücksichtigung.

Berechnungsweg in der Erwerbsphase

Vereinfacht läuft die Berechnung eines gesetzlich versicherten Arbeitnehmers in mehreren Stufen ab:

1 · Einkommen
Bruttoarbeitslohn des Simulationsjahres
Ausgangspunkt ist das für dieses Jahr fortgeschriebene Bruttojahreseinkommen.
↓
2 · Sozialversicherung
RV, ALV, GKV und Pflegeversicherung
Die Arbeitnehmerbeiträge werden aus Einkommen, Beitragssätzen und den jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenzen ermittelt.
↓
3 · Steuerliche Abzüge
Werbungskosten und Vorsorgeaufwendungen
Arbeitnehmer-Pauschbetrag, zusätzliche Werbungskosten, berücksichtigungsfähige Vorsorgeaufwendungen und weitere persönliche Abzüge werden in die zvE-Ermittlung einbezogen.
↓
4 · Ergebnis
Personenbezogenes zu versteuerndes Einkommen
Dieses Ergebnis wird anschließend – gegebenenfalls zusammen mit dem Ergebnis des Partners und dem Familienleistungsausgleich – an die Steuersimulation übergeben.

Renten- und Arbeitslosenversicherung

Die Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung werden aus dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt des jeweiligen Jahres ermittelt. Oberhalb der hierfür geltenden Beitragsbemessungsgrenze steigt der Beitrag nicht mehr proportional mit dem Einkommen weiter.

Diese Begrenzung ist für die langfristige Simulation relevant: Bei hohen Einkommen wächst das Bruttoeinkommen weiter, während einzelne Sozialversicherungsbeiträge bereits gedeckelt sein können.

Genau dieser Effekt ist einer der Gründe, warum das automatische Faktormodell den zvE-Faktor abhängig von der Einkommenshöhe ermittelt. Die vereinfachte Steuerermittlung bildet die zugrunde liegenden Beitragsbemessungsgrenzen dagegen unmittelbar in der jährlichen Beitragsberechnung ab.


Gesetzliche Krankenversicherung

Für die Krankenversicherung berücksichtigt der Rechner den allgemeinen gesetzlichen Beitragssatz sowie den von dir eingegebenen Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse.

Auch hier wird das beitragspflichtige Einkommen durch die jeweils geltende Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung begrenzt. Einkommen oberhalb dieser Grenze erhöht den GKV-Beitrag daher nicht unbegrenzt weiter.

Vereinfacht:
beitragspflichtiges Einkommen = kleinerer Wert aus Bruttoeinkommen und Beitragsbemessungsgrenze

Der Zusatzbeitrag wird zunächst als persönliche Eingabe der jeweiligen Person geführt. Der von dir hinterlegte Wert gilt exakt für das Startjahr der Simulation und kann deshalb den tatsächlichen Zusatzbeitrag deiner eigenen Krankenkasse abbilden.

Für spätere Jahre bleibt dieser Wert jedoch nicht dauerhaft unverändert. Der Rechner überträgt die Veränderung des modellierten durchschnittlichen Zusatzbeitrags in Prozentpunkten auf deinen persönlichen Ausgangswert.

Beispiel:
Liegt dein persönlicher Zusatzbeitrag im Startjahr beispielsweise 0,4 Prozentpunkte über dem modellierten Durchschnitt, bleibt dieser Abstand im weiteren Modellverlauf erhalten.
Steigt der durchschnittliche Zusatzbeitrag später um 0,8 Prozentpunkte, steigt deshalb auch dein persönlicher Zusatzbeitrag um 0,8 Prozentpunkte.

Dadurch wird weder unterstellt, dass jede Krankenkasse künftig exakt den Durchschnitt verlangt, noch dass ihr heutiger Zusatzbeitrag über Jahrzehnte unverändert bleibt.

Der allgemeine gesetzliche Beitragssatz wird davon getrennt behandelt. Er bleibt im Modell auf dem jeweils bekannten gesetzlichen Niveau, solange keine Rechtsänderung hinterlegt ist. Die langfristig modellierte zusätzliche Finanzierungsbelastung der Krankenversicherung läuft deshalb derzeit über den durchschnittlichen Zusatzbeitrag.

Den vollständigen zugrunde gelegten Modellpfad findest du unter Modellhafte Fortschreibung .


Pflegeversicherung und die Besonderheit Sachsen

Die Pflegeversicherung wird ebenfalls jährlich aus dem beitragspflichtigen Einkommen und den für das jeweilige Jahr hinterlegten Parametern ermittelt.

Für Beschäftigte in Sachsen gilt bei der Aufteilung des Pflegeversicherungsbeitrags zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine Besonderheit. Deshalb wird in der Eingabemaske ausdrücklich abgefragt, ob die Beschäftigung in Sachsen erfolgt.

Diese Angabe verändert nicht die Einkommensteuerformel selbst, sondern zunächst die tatsächliche Beitragsbelastung der Person und damit die für die zvE-Ermittlung relevanten Vorsorgeaufwendungen.


Tatsächlicher Beitrag ist nicht automatisch der steuerliche Abzug

Für die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens reicht es nicht, einfach sämtliche Arbeitnehmerbeiträge vollständig vom Brutto abzuziehen. Das Einkommensteuerrecht behandelt verschiedene Vorsorgeaufwendungen unterschiedlich.

Besonders wichtig ist dabei die Kranken- und Pflegeversicherung: Beiträge zur steuerlich begünstigten Basisabsicherung werden nicht einfach durch den allgemeinen Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen abgeschnitten.

Im Modell gilt deshalb:
Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden steuerlich gesondert berücksichtigt. Ein verbleibender Höchstbetrags-Spielraum kann daneben für weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen relevant sein, zum Beispiel für Beiträge zur Arbeitslosenversicherung.

Dadurch wird vermieden, dass die steuerlich besonders behandelten Basis-Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fälschlich auf einen pauschalen Höchstbetrag begrenzt werden.


Werbungskosten und weitere persönliche Abzüge

Neben den Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt der Rechner in der Erwerbsphase automatisch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag.

Wenn deine tatsächlichen Werbungskosten darüber hinausgehen, kannst du nur den zusätzlichen Betrag separat erfassen. Dadurch soll vermieden werden, dass der Pauschbetrag doppelt berücksichtigt wird.

Zusätzlich können weitere Sonderausgaben und sonstige abzugsfähige Beträge als vereinfachte persönliche Positionen hinterlegt werden.

Diese persönlichen Eurobeträge gelten zunächst für das Startjahr der Simulation und werden anschließend mit der zentralen Annahme zur allgemeinen Preisentwicklung fortgeschrieben.


Warum jedes Jahr neu gerechnet wird

Eine einmalige Beitragsberechnung im Startjahr würde für eine jahrzehntelange Simulation nicht ausreichen.

Im Zeitverlauf können sich unter anderem verändern:

  • das Bruttoeinkommen,
  • die Beitragsbemessungsgrenzen,
  • gesetzliche Beitragssätze,
  • der persönliche GKV-Zusatzbeitrag,
  • der Arbeitnehmer-Pauschbetrag,
  • weitere persönliche Euroangaben.

Deshalb wird die sozialversicherungs- und steuerliche Ausgangssituation des Arbeitnehmers in jedem Simulationsjahr vollständig neu aufgebaut. Gesetzliche Jahreswerte, Modellpfade und persönliche Ausgangswerte können dabei unterschiedliche Entwicklungen nehmen.


Übergang in den Ruhestand

Mit dem Rentenbeginn endet diese Erwerbsphasenlogik. Arbeitslohn und Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung treten zurück, während gesetzliche Renten und die Krankenversicherung im Rentenbezug nach eigenen Regeln berücksichtigt werden.

Für gesetzlich versicherte Rentner unterscheidet der Rechner deshalb zwischen der Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentner und einer freiwilligen gesetzlichen Versicherung.

Mehr dazu findest du unter Gesetzlich versichert im Ruhestand .


Fazit

Bei gesetzlich versicherten Arbeitnehmern entsteht das zu versteuernde Einkommen aus einem Zusammenspiel von Arbeitslohn, gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträgen, Werbungskosten und weiteren steuerlichen Abzügen.

Die jährliche Neuberechnung ist insbesondere deshalb wichtig, weil Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze die Relation zwischen Bruttoeinkommen und zvE im Zeitverlauf verändern können.

Genau diese Zusammenhänge bildet die vereinfachte Steuerermittlung detaillierter ab als das kompakte Faktormodell – ohne dafür eine vollständige Einkommensteuererklärung nachzubauen.

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