Für interessierte Anwender
Pflichtversichert in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR)

Bei einer Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentner wird die Beitragsbelastung deutlich anders ermittelt als bei einer freiwilligen gesetzlichen Versicherung.

Der Rechner behandelt deshalb die gesetzliche Rente und Versorgungsbezüge wie Betriebsrenten getrennt. Dabei werden nicht nur unterschiedliche Beitragssätze berücksichtigt, sondern auch die gemeinsame Beitragsbemessungsgrenze sowie die besonderen Regeln für Betriebsrenten in Kranken- und Pflegeversicherung.

Der zentrale Unterschied zur freiwilligen GKV:
Im KVdR-Modell wird keine allgemeine breite Einnahmenbasis aus sämtlichen Alterseinkünften aufgebaut. Für die Kranken- und Pflegeversicherung werden insbesondere die gesetzliche Rente und gegebenenfalls Versorgungsbezüge wie Betriebsrenten berücksichtigt.

Steuer und Krankenversicherung sind zwei getrennte Rechnungen

Für das Verständnis ist wichtig, zwei Ebenen auseinanderzuhalten. Zunächst wird bestimmt, welcher Teil der Alterseinkünfte einkommensteuerlich relevant ist. Separat davon wird ermittelt, welche Einnahmen für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge herangezogen werden.

Einkommensteuer
Steuerpflichtige Alterseinkünfte
Rentenfreibetrag, Werbungskosten-Pauschbetrag und weitere steuerliche Abzüge wirken auf das zu versteuernde Einkommen.
KV / PV
Beitragsrelevante Einnahmen
Gesetzliche Rente und Betriebsrente werden mit eigenen Bemessungsregeln und Beitragssätzen behandelt.

Deshalb ist beispielsweise der steuerpflichtige Anteil einer gesetzlichen Rente nicht automatisch identisch mit ihrer Beitragsbemessungsgrundlage in der Krankenversicherung.


Der Berechnungsweg im Rechner
1 · Alterseinkünfte
Gesetzliche Rente und weitere Renteneinkünfte
Die Alterseinkünfte des jeweiligen Simulationsjahres werden zunächst für die steuerliche Berechnung aufgebaut.
↓
2 · Rentenfreibetrag
Fester steuerfreier Eurobetrag
Der bei Rentenbeginn bestimmte Rentenfreibetrag wird als fester Eurobetrag von den steuerpflichtigen Renteneinkünften abgezogen.
↓
3 · KVdR-Beiträge
Gesetzliche Rente und Betriebsrente getrennt
Für Kranken- und Pflegeversicherung werden die jeweiligen Bemessungsgrundlagen und eigenen Beiträge separat berechnet.
↓
4 · Ergebnis
Personenbezogenes zu versteuerndes Einkommen
KV-/PV-Eigenaufwand, weitere Sonderausgaben und sonstige Abzüge werden anschließend in der zvE-Ermittlung berücksichtigt.

Der Rentenfreibetrag wird nicht jedes Jahr neu prozentual berechnet

Für die gesetzliche Rente wird zunächst der steuerpflichtige Anteil anhand des Rentenbeginns bestimmt. Daraus entsteht im Rechner zum Rentenbeginn ein fester steuerfreier Eurobetrag.

Dieser feste Rentenfreibetrag wird in den folgenden Rentenjahren weiterhin in gleicher Eurohöhe berücksichtigt. Spätere Rentensteigerungen erhöhen deshalb grundsätzlich die steuerpflichtigen Renteneinkünfte, ohne den einmal festgestellten Freibetrag entsprechend mitwachsen zu lassen.

Zusätzlich berücksichtigt der Rechner den für Renteneinkünfte vorgesehenen Werbungskosten-Pauschbetrag.


Eine gemeinsame Beitragsbemessungsgrenze

Für die Kranken- und Pflegeversicherung wird die für das jeweilige Simulationsjahr geltende Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt.

Die gesetzliche Rente steht in der Modelllogik dabei an erster Stelle. Sie belegt zunächst den verfügbaren Raum innerhalb der Beitragsbemessungsgrenze.

Vereinfacht:

KV-/PV-Bemessung gesetzliche Rente
= kleinerer Wert aus gesetzlicher Rente und BBG

Verbleibender BBG-Raum
= BBG − bereits berücksichtigte gesetzliche Rente

Erst soweit danach noch Raum bis zur Beitragsbemessungsgrenze besteht, können beitragspflichtige Teile einer Betriebsrente zusätzlich berücksichtigt werden.


Gesetzliche Rente: Krankenversicherung

Auf die beitragspflichtige gesetzliche Rente trägt der Rentner im Modell grundsätzlich die Hälfte des allgemeinen Krankenversicherungsbeitragssatzes einschließlich des individuellen Zusatzbeitrags.

Eigener KV-Beitrag aus gesetzlicher Rente
= KV-Bemessungsgrundlage der gesetzlichen Rente × ½ × (allgemeiner Beitragssatz + Zusatzbeitrag)

Ausgangspunkt ist weiterhin der persönliche Zusatzbeitrag, den du für das Startjahr der Simulation hinterlegt hast.

Dieser persönliche Wert bleibt im Rentenbezug jedoch nicht über Jahrzehnte unverändert. Für spätere Jahre überträgt der Rechner die Veränderung des modellierten durchschnittlichen Zusatzbeitrags in Prozentpunkten auf deinen persönlichen Ausgangswert.

Der persönliche Abstand bleibt erhalten
Liegt dein eigener Zusatzbeitrag im Startjahr beispielsweise 0,3 Prozentpunkte über dem modellierten Durchschnitt, bleibt dieser Abstand auch in den späteren Simulationsjahren bestehen.

Der allgemeine Krankenversicherungsbeitragssatz wird davon getrennt behandelt. Er folgt den für das jeweilige Jahr hinterlegten gesetzlichen beziehungsweise modellierten Jahresannahmen.

Den vollständigen langfristigen GKV-Modellpfad findest du unter Modellhafte Fortschreibung .


Betriebsrente: in der Krankenversicherung gilt ein Freibetrag

Bei einer vorhandenen Betriebsrente wird für die Krankenversicherung zunächst der für das jeweilige Jahr hinterlegte Betriebsrenten-Freibetrag abgezogen.

KV-relevante Betriebsrente
= Betriebsrente − KV-Freibetrag

Berücksichtigt wird anschließend höchstens der noch verbleibende Raum innerhalb der gemeinsamen BBG.

Auf diese verbleibende Bemessungsgrundlage trägt der Rentner im Modell den vollständigen Krankenversicherungsbeitrag einschließlich Zusatzbeitrag.

Genau hier unterscheidet sich eine Betriebsrente also deutlich von der gesetzlichen Rente.


Betriebsrente: in der Pflegeversicherung gilt dagegen eine Freigrenze

Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen Freibetrag und Freigrenze. Der Rechner behandelt die Betriebsrente in der Pflegeversicherung ausdrücklich anders als in der Krankenversicherung.

Krankenversicherung
Freibetrag
Nur der Teil der Betriebsrente oberhalb des Freibetrags wird zur KV-Bemessung herangezogen.
Pflegeversicherung
Freigrenze
Bis einschließlich der Grenze fällt im Modell auf die Betriebsrente kein PV-Beitrag an. Wird die Grenze überschritten, ist grundsätzlich die gesamte Betriebsrente relevant.

Auch die PV-Bemessungsgrundlage der Betriebsrente wird anschließend auf den noch verfügbaren Raum innerhalb der gemeinsamen Beitragsbemessungsgrenze begrenzt.


Pflegeversicherung: den Beitrag trägt der Rentner selbst

Für die gesetzliche Rente und eine beitragspflichtige Betriebsrente wird der persönliche Pflegeversicherungsbeitragssatz auf die jeweilige Bemessungsgrundlage angewendet.

Der Rechner berücksichtigt dabei nicht nur den allgemeinen Pflegebeitragssatz, sondern auch die persönliche Kindersituation.

  • Bei Kinderlosen ab dem maßgeblichen Alter wird der Kinderlosenzuschlag berücksichtigt.
  • Hat die Person mindestens ein Kind, entfällt dieser Kinderlosenzuschlag dauerhaft.
  • Für mehrere Kinder unter 25 Jahren können die gesetzlich vorgesehenen Abschläge auf den Pflegebeitragssatz berücksichtigt werden.

Dadurch kann sich der persönliche Pflegebeitrag auch innerhalb derselben Rentenhöhe von Person zu Person unterscheiden.


Ein kleines Beispiel: Warum Freibetrag und Freigrenze wichtig sind

Angenommen, eine Betriebsrente liegt oberhalb der für das betrachtete Jahr geltenden Grenze.

Krankenversicherung
Vom Betriebsrentenbetrag wird zunächst der KV-Freibetrag abgezogen. Nur der verbleibende Teil geht – soweit noch BBG-Raum vorhanden ist – in die KV-Bemessung ein.

Pflegeversicherung
Wird die PV-Freigrenze überschritten, wird nicht nur der übersteigende Teil angesetzt. Grundsätzlich wird die gesamte Betriebsrente beitragsrelevant – wiederum begrenzt durch den noch verfügbaren BBG-Raum.

Das ist ein gutes Beispiel dafür, warum die KVdR-Berechnung nicht sinnvoll durch einen einzigen pauschalen Prozentsatz auf die gesamten Alterseinkünfte ersetzt werden kann.


Die KV-/PV-Eigenbeiträge wirken anschließend auf das zvE

Nachdem die eigenen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge berechnet wurden, werden sie in der vereinfachten Steuerermittlung als Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt.

Zusätzlich können in der Rentenphase weitere persönliche Steuerpositionen wirken:

  • der Werbungskosten-Pauschbetrag für Renteneinkünfte,
  • weitere Sonderausgaben,
  • sonstige abzugsfähige Beträge,
  • gegebenenfalls der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.

Erst aus dieser vollständigen personenbezogenen Berechnung entsteht das zu versteuernde Einkommen, das anschließend mit dem Ergebnis des Partners zusammengeführt werden kann.


Jedes Rentenjahr wird neu berechnet

Auch in der KVdR verwendet der Rechner keine einmal ermittelte Beitragsbelastung für die gesamte Rentenphase.

Für jedes Simulationsjahr werden unter anderem die gesetzliche Rente, eine vorhandene Betriebsrente, die geltende Beitragsbemessungsgrenze, der persönliche GKV-Zusatzbeitrag, der Pflegebeitragssatz sowie die jeweils maßgeblichen Freibetrags- und Freigrenzenwerte neu berücksichtigt.

Dabei folgen nicht alle Größen derselben pauschalen Steigerungsrate. Gesetzliche Jahreswerte, langfristige Modellpfade und persönliche Ausgangswerte werden getrennt fortgeschrieben.

Beispiele:
Die KV-/PV-Beitragsbemessungsgrenze folgt den Sozialversicherungs-Rechengrößen des jeweiligen Jahres.
Der Pflege-Grundbeitragssatz folgt dem hinterlegten langfristigen Pflege-Modellpfad.
Der persönliche GKV-Zusatzbeitrag folgt der Veränderung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags.

Dadurch kann sich das Verhältnis zwischen Bruttorente, KV-/PV-Eigenaufwand und zu versteuerndem Einkommen über die Jahre verändern.


Was die KVdR hier bewusst nicht abbildet

Die KVdR-Seite beschreibt ausschließlich die im Rechner für diesen Versicherungsstatus verwendete Beitragslogik. Sie prüft nicht, ob eine Person die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufnahme in die KVdR tatsächlich erfüllt.

Der Versicherungsstatus wird in der Steuerermittlung als Eingabe vorgegeben. Die vorgelagerte sozialversicherungsrechtliche Prüfung der KVdR-Voraussetzungen ist nicht Bestandteil der Simulation.


Abgrenzung zur freiwilligen GKV

Bei freiwillig gesetzlich versicherten Rentnern verändert sich die Logik grundlegend. Dort berücksichtigt der Rechner eine breitere Einnahmenbasis und unterscheidet verschiedene Einnahmearten mit unterschiedlichen Beitragssätzen.

Hinzu kommen Mindestbemessungsgrundlage, Beitragsbemessungsgrenze und die Frage, ob zusätzliche Einnahmen überhaupt noch einen zusätzlichen Beitrag auslösen.

Genau diese Besonderheiten behandeln wir separat unter Freiwillig gesetzlich versichert im Ruhestand .


Fazit

Die KVdR-Berechnung im Vergleichsrechner behandelt gesetzliche Rente und Betriebsrente nicht als einen gemeinsamen pauschalen Block.

Gesetzliche Rente, Betriebsrenten-Freibetrag in der Krankenversicherung, Betriebsrenten-Freigrenze in der Pflegeversicherung, gemeinsame Beitragsbemessungsgrenze, persönlicher GKV-Zusatzbeitrag und persönlicher Pflegebeitrag werden getrennt berechnet und anschließend in der steuerlichen zvE-Ermittlung zusammengeführt.

Die dafür benötigten gesetzlichen Größen und Modellpfade werden für jedes Simulationsjahr neu bestimmt. Dadurch kann sich die Beitragsbelastung auch innerhalb einer langen Rentenphase laufend verändern.

Damit bildet die vereinfachte Steuerermittlung auch in der Rentenphase die wesentlichen Wechselwirkungen zwischen Alterseinkünften, Sozialversicherung und Einkommensteuer nachvollziehbar ab.

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