Für interessierte Anwender
Arbeitnehmer mit privater Krankenversicherung

Bei privat versicherten Arbeitnehmern ist die steuerliche Modellierung deutlich anspruchsvoller als bei einer gesetzlichen Krankenversicherung. Der tatsächliche Versicherungsbeitrag, der steuerlich berücksichtigungsfähige Basisbeitrag und der Arbeitgeberzuschuss sind drei unterschiedliche Größen mit unterschiedlichen Aufgaben.

Der Rechner trennt diese Größen deshalb bewusst voneinander und ermittelt den Arbeitgeberzuschuss für jedes Simulationsjahr automatisch neu.

Der wichtigste Unterschied:
Der vollständige PKV-Beitrag beschreibt deine tatsächlichen Versicherungskosten. Der PKV-Basisbeitrag beschreibt dagegen nur den steuerlich begünstigten Anteil. Der Arbeitgeberzuschuss reduziert wiederum deinen tatsächlichen Eigenaufwand und wirkt zugleich auf die steuerliche Berücksichtigung.

Drei Größen, die nicht verwechselt werden sollten
Tatsächlicher Beitrag
Vollständiger PKV-KV-Beitrag
Dieser Wert beschreibt den tatsächlich vereinbarten Krankenversicherungsbeitrag vor Zuschüssen.
Steuerlich relevant
PKV-Basisbeitrag
Maßgeblich ist der steuerlich berücksichtigungsfähige Basisanteil der privaten Krankenversicherung.
Arbeitgeber
Arbeitgeberzuschuss
Der Zuschuss wird im Rechner jährlich automatisch aus Einkommen, gesetzlichen Grenzen und den tatsächlichen Versicherungsbeiträgen ermittelt.

Eine wichtige Anmerkung zum Basisbeitrag - vereinfacht entspricht dieser den Leistungen auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung. Zusätzliche Komfort- und Mehrleistungen gehören nicht dazu. Der Basisbetrag ist nicht mit dem PKV-Basistarif zu verwechseln: Der Basisbeitrag ist nur der steuerlich ermittelte Anteil eines beliebigen PKV-Tarifs.


Berechnungsweg in der Erwerbsphase
1 · Einkommen
Bruttoarbeitslohn des Simulationsjahres
Ausgangspunkt ist das fortgeschriebene Bruttojahreseinkommen.
↓
2 · Private Vorsorge
PKV, Basisbeitrag und Pflegepflichtversicherung
Die tatsächlichen Beiträge und die steuerlich maßgeblichen Basisanteile werden getrennt berücksichtigt.
↓
3 · Arbeitgeberzuschuss
Jährlich automatisch neu berechnet
Der Rechner begrenzt den Zuschuss sowohl auf den gesetzlichen Höchstzuschuss als auch auf 50 % des tatsächlichen Beitrags.
↓
4 · Ergebnis
Eigenaufwand und steuerlich berücksichtigte Vorsorge
Erst danach werden Werbungskosten, weitere Abzüge und die übrigen steuerlichen Positionen zum personenbezogenen zvE zusammengeführt.

Wie der Arbeitgeberzuschuss zur PKV berechnet wird

Der Arbeitgeberzuschuss wird nicht als fester Startwert eingegeben und anschließend lediglich hochgerechnet. Stattdessen berechnet der Rechner ihn für jedes Simulationsjahr auf Basis der jeweils aktuellen Situation neu.

Für den Krankenversicherungsanteil werden dabei zwei Grenzen miteinander verglichen:

Arbeitgeberzuschuss KV = kleinerer Wert aus

gesetzlichem maximalen Arbeitgeberzuschuss
oder
50 % des tatsächlichen PKV-Krankenversicherungsbeitrags

Der gesetzliche Höchstzuschuss orientiert sich dabei an der Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung sowie am Arbeitgeberanteil des gesetzlichen Krankenversicherungsbeitrags.

Vereinfacht wird dafür zunächst die Bemessungsgrundlage gebildet:

Bemessungsgrundlage = kleinerer Wert aus Bruttoeinkommen und BBG KV/PV

Auf diese Bemessungsgrundlage wird der für den Arbeitgeber maßgebliche halbe GKV-Beitragssatz einschließlich des berücksichtigten Zusatzbeitrags angewendet.


Arbeitgeberzuschuss zur privaten Pflegepflichtversicherung

Auch der Zuschuss zur privaten Pflegepflichtversicherung wird jährlich neu bestimmt. Die Logik entspricht im Grundsatz der Krankenversicherung:

Arbeitgeberzuschuss Pflege = kleinerer Wert aus

gesetzlichem maximalen Arbeitgeberanteil zur Pflegeversicherung
oder
50 % des tatsächlichen Beitrags zur privaten Pflegepflichtversicherung

Für eine Beschäftigung in Sachsen gilt bei der Aufteilung des Pflegebeitrags eine Besonderheit. Deshalb wird auch bei privat versicherten Arbeitnehmern abgefragt, ob die Beschäftigung in Sachsen erfolgt.

Kinderlosenzuschläge oder kindbezogene Abschläge verändern im Modell nicht den Arbeitgeberanteil der privaten Pflegepflichtversicherung.


Ein vereinfachtes Beispiel

Angenommen, ein Arbeitnehmer hat im betrachteten Jahr folgende Werte:

vollständiger PKV-KV-Beitrag
8.000 €
davon steuerlich relevanter Basisbeitrag
6.500 €
private Pflegepflichtversicherung
1.200 €
ermittelter Arbeitgeberzuschuss KV
−4.000 €
ermittelter Arbeitgeberzuschuss Pflege
−600 €

eigener tatsächlicher KV-Aufwand
4.000 €
eigener tatsächlicher Pflegeaufwand
600 €

Dieses Beispiel zeigt bewusst nur die Systematik. In der tatsächlichen Simulation hängen die Arbeitgeberzuschüsse vom Bruttoeinkommen, den gesetzlichen Grenzen, den jeweiligen Beitragssätzen und den tatsächlichen Versicherungsbeiträgen ab.


Steuerlicher Basisbeitrag ist nicht der vollständige Tarifbeitrag

Der vollständige PKV-Tarif kann Leistungen enthalten, die steuerlich nicht in gleichem Umfang als Basisabsicherung berücksichtigt werden.

Deshalb fragt der Rechner den steuerlich relevanten PKV-Basisbeitrag separat ab. Praktisch eignet sich hierfür insbesondere der in der jährlichen Bescheinigung des privaten Krankenversicherers ausgewiesene steuerlich berücksichtigungsfähige Betrag.

Der Arbeitgeberzuschuss wird anschließend bei der steuerlichen Berücksichtigung nicht ignoriert: Er mindert den eigenen Aufwand, der der Person tatsächlich verbleibt.


Private Pflegepflichtversicherung

Die private Pflegepflichtversicherung wird getrennt von der Krankenversicherung erfasst. Auch hier unterscheidet der Rechner zwischen dem tatsächlichen Beitrag und dem darauf entfallenden Arbeitgeberzuschuss.

Steuerlich gehört die Pflegepflichtversicherung zur Basisabsicherung und wird deshalb nicht einfach durch einen pauschalen Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen abgeschnitten.


Werbungskosten und weitere steuerliche Abzüge

Neben PKV und Pflegeversicherung gelten für privat versicherte Arbeitnehmer dieselben weiteren Eingabemöglichkeiten wie für gesetzlich Versicherte.

  • Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird automatisch berücksichtigt,
  • zusätzliche Werbungskosten können darüber hinaus erfasst werden,
  • weitere Sonderausgaben können separat angesetzt werden,
  • sonstige abzugsfähige Beträge stehen als vereinfachter Sammelposten zur Verfügung.

Zusätzliche Werbungskosten, weitere Sonderausgaben und sonstige abzugsfähige Beträge gelten zunächst für das Startjahr der Simulation und werden anschließend mit der zentralen Annahme zur allgemeinen Preisentwicklung fortgeschrieben.


Persönliche PKV-Beitragsentwicklung und Arbeitgeberzuschuss

Die Entwicklung der privaten Krankenversicherung wird nicht über eine zentrale, für alle Personen identische Steuerannahme gesteuert.

Stattdessen besitzt jede privat versicherte Person eine eigene Annahme zur jährlichen PKV-Beitragsentwicklung. Der hinterlegte Wert gilt für Hauptperson und Partner jeweils separat und kann individuell angepasst werden.

Im Modell werden damit fortgeschrieben:
der tatsächliche vollständige PKV-Krankenversicherungsbeitrag,
der steuerlich berücksichtigungsfähige PKV-Basisbeitrag
sowie der Beitrag zur privaten Pflegepflichtversicherung.

Der Standardwert des Rechners beträgt derzeit 3,0 % pro Jahr . Dabei handelt es sich um eine langfristige Modellannahme und ausdrücklich nicht um eine Prognose für einen bestimmten Versicherer oder Tarif.

Der Arbeitgeberzuschuss wird dagegen nicht einfach mit derselben Rate erhöht. Er wird in jedem Simulationsjahr vollständig neu berechnet.

Dabei berücksichtigt der Rechner insbesondere den dann geltenden PKV-Beitrag, das Bruttoeinkommen, die Beitragsbemessungsgrenze sowie die für den gesetzlichen Höchstzuschuss maßgeblichen Beitragssätze.

Dadurch können sich zwei Entwicklungen voneinander lösen:

Der private Versicherungsbeitrag folgt der persönlichen PKV-Steigerungsannahme.
Der Arbeitgeberzuschuss folgt dagegen den jeweils geltenden gesetzlichen Zuschussgrenzen und dem tatsächlichen Versicherungsbeitrag.

Deshalb kann sich der Eigenaufwand im Zeitverlauf auch dann verändern, wenn der private Versicherungsbeitrag mit einer gleichbleibenden persönlichen Rate fortgeschrieben wird.

Mehr zur Herleitung der langfristigen Modellannahmen findest du unter Modellhafte Fortschreibung .


Übergang in den Ruhestand

Mit dem Rentenbeginn entfällt der Arbeitgeberzuschuss. Die privaten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge werden jedoch nicht auf einen neuen Ausgangswert gesetzt. Sie werden ausgehend von den bisherigen Beiträgen mit derselben persönlichen PKV-Steigerungsannahme weiter fortgeschrieben.

Besteht eine gesetzliche Rente, kann stattdessen ein Zuschuss der gesetzlichen Rentenversicherung zur privaten Krankenversicherung berücksichtigt werden. Dieser Zuschuss folgt einer anderen Logik als der Arbeitgeberzuschuss.

Zur privaten Pflegepflichtversicherung wird im Rentenbezug kein entsprechender Zuschuss der gesetzlichen Rentenversicherung angesetzt.

Mehr dazu findest du unter Privat versichert im Ruhestand .


Fazit

Bei privat versicherten Arbeitnehmern reicht es nicht, nur einen einzelnen PKV-Beitrag vom Einkommen abzuziehen.

Der Rechner unterscheidet deshalb zwischen vollständigem PKV-Beitrag, steuerlichem Basisbeitrag, Pflegepflichtversicherung und den automatisch ermittelten Arbeitgeberzuschüssen.

Dadurch wird sowohl der tatsächliche Eigenaufwand als auch die steuerlich relevante Vorsorge wesentlich realistischer abgebildet als mit einem pauschalen Abzug oder einem dauerhaft festgeschriebenen Arbeitgeberzuschuss.

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