Die Steuersimulation ist der zweite Schritt der steuerlichen Modellierung im Rechner. Sie ermittelt nicht selbst das zu versteuernde Einkommen, sondern erhält für jedes Simulationsjahr bereits ein fertiges zu versteuerndes Einkommen (zvE).
Dieses zvE kann zuvor auf zwei unterschiedlichen Wegen bestimmt worden sein: über das Faktormodell oder über die detailliertere vereinfachte Steuerermittlung. Ab diesem Punkt verwenden beide Wege dieselbe Steuersimulation.
Ein langfristiger Vorsorgevergleich läuft über mehrere Jahrzehnte. Ein heute gültiger Einkommensteuertarif kann deshalb nicht unverändert auf sämtliche zukünftigen Simulationsjahre angewendet werden.
Gleichzeitig wäre es ebenso unrealistisch, für die gesamte Anspar- und Rentenphase mit einem einzigen pauschalen Grenzsteuersatz zu rechnen. Das zu versteuernde Einkommen verändert sich im Zeitverlauf und auch die Tarifgrenzen der Einkommensteuer verschieben sich.
Der Rechner berechnet die Steuer deshalb für jedes Simulationsjahr neu. Bis einschließlich 2028 werden bekannte Tarifwerte verwendet. Ab 2029 wird die Tarifstruktur modellhaft fortgeschrieben.
Das mathematische Tarifmodell orientiert sich an der historischen Entwicklung der deutschen Einkommensteuer seit 2007. Für die Vergangenheit liegen konkrete Tarifparameter vor; für zukünftige Jahre wird diese Struktur modellhaft weitergeführt.
Fortschreibung bedeutet dabei nicht, dass einzelne Grenzwerte einfach mit einem festen Prozentsatz hochgerechnet werden. Ziel ist vielmehr, die Tarifzonen und die Progression mathematisch konsistent weiterzuentwickeln.
Die Simulation ist damit ausdrücklich keine Vorhersage zukünftiger Steuergesetze. Sie schafft eine nachvollziehbare und über lange Laufzeiten konsistente steuerliche Modellannahme für den Vergleich.
Gerade in der Rentenphase kann sich die steuerliche Belastung von Jahr zu Jahr verändern. Gesetzliche Renten, Beamtenpensionen, weitere Alterseinkünfte und die Auszahlungen aus der Altersvorsorge entwickeln sich über die Zeit weiter.
Auch der Auszahlungsplan des Altersvorsorgedepots ist dynamisch. Dadurch kann sich das steuerpflichtige Gesamteinkommen während der Rentenphase deutlich verschieben. Ein fixer Grenzsteuersatz würde diese Entwicklung nur unzureichend abbilden.
Genau deshalb wird die Steuerbelastung im Rechner nicht einmalig geschätzt, sondern für jedes Jahr auf Basis des jeweiligen zvE neu bestimmt.
In der nachfolgenden Tarifkurve kannst du dir für ein frei wählbares Jahr die simulierte Einkommensteuer ansehen. Dargestellt werden der Grenzsteuersatz und der Durchschnittssteuersatz. Der rote Marker zeigt, an welcher Stelle dein aktuell eingegebenes, zu versteuerndes Einkommen in der Kurve liegt. Der Solidaritätszuschlag ist in der Grafik nicht enthalten, kann aber über den Schalter zusätzlich in die Tarifkurve einbezogen werden. Im Vergleichsrechner wird der Solidaritätszuschlag automatisch berücksichtigt und ebenfalls modellhaft fortgeschrieben.
Wird der Solidaritätszuschlag eingeblendet, können im Bereich der Freigrenze und der Milderungszone vorübergehend höhere Grenzsteuersätze auftreten. Ursache ist die gesetzlich vorgesehene Milderungsregelung des Solidaritätszuschlags. Diese führt zu einem vorübergehenden Anstieg der Grenzbelastung, bevor der reguläre Solidaritätszuschlag von 5,5 % der Einkommensteuer greift.
Konkret bedeutet das, dass bei einem Einkommensteuersatz von 42 % die Grenzbelastung innerhalb der Milderungszone vorübergehend auf rund 47 % steigen kann. Dies liegt daran, dass der Solidaritätszuschlag in diesem Bereich schrittweise eingeführt wird.
Sobald der volle Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Einkommensteuer erreicht ist, sinkt die zusätzliche Grenzbelastung wieder. Bei 42 % Einkommensteuer ergibt sich dann eine Gesamtbelastung von rund 44,3 %. Beim Reichensteuersatz von 45 % liegt die Gesamtbelastung inklusive Solidaritätszuschlag bei rund 47,5 %.
Die Steuermatrix zeigt ergänzend die Steuerbelastung für ausgewählte zu versteuernde Einkommen über die Zeit. Die letzte Spalte übernimmt dabei dein oben eingegebenes individuelles Einkommen. Dargestellt wird die Einkommensteuer einschließlich Solidaritätszuschlag.
| Jahr | 12.564 € | 25.000 € | 50.000 € | 75.000 € | 100.000 € | 125.000 € | 60.000 € |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2007 | 947 € | 4.506 € | 13.816 € | 24.883 € | 35.961 € | 47.038 € | 18.237 € |
| 2010 | 828 € | 4.332 € | 13.554 € | 24.611 € | 35.689 € | 46.766 € | 17.965 € |
| 2015 | 739 € | 4.237 € | 13.459 € | 24.516 € | 35.594 € | 46.671 € | 17.870 € |
| 2020 | 538 € | 3.918 € | 12.809 € | 23.775 € | 34.853 € | 45.930 € | 17.129 € |
| 2027 | 0 € | 2.808 € | 10.483 € | 20.258 € | 31.997 € | 43.527 € | 14.150 € |
| 2030 | 0 € | 2.579 € | 10.148 € | 19.765 € | 31.327 € | 43.007 € | 13.751 € |
| 2040 | 0 € | 1.651 € | 8.757 € | 17.552 € | 27.925 € | 39.675 € | 12.072 € |
| 2050 | 0 € | 560 € | 7.248 € | 15.366 € | 24.873 € | 35.466 € | 10.329 € |
| 2060 | 0 € | 0 € | 5.536 € | 13.102 € | 21.810 € | 31.659 € | 8.426 € |
| 2070 | 0 € | 0 € | 3.524 € | 10.640 € | 18.694 € | 27.686 € | 6.258 € |
| 2080 | 0 € | 0 € | 1.098 € | 7.844 € | 15.363 € | 23.654 € | 3.702 € |