Bevor die Einkommensteuer berechnet werden kann, benötigt der Rechner zunächst das zu versteuernde Einkommen (zvE). Dafür stehen zwei unterschiedliche Wege zur Verfügung: das kompakte Faktormodell und die vereinfachte Steuerermittlung .
Das Faktormodell ist die einfache Variante. Es versucht nicht, eine Steuererklärung nachzubauen, sondern schätzt das zvE mit einem typisierten Faktor.
Erst auf dieses ermittelte zvE wird anschließend der Einkommensteuertarif des jeweiligen Simulationsjahres angewendet.
Die Standardfaktoren sind heute keine einzelnen festen Werte mehr. Der Rechner ermittelt den Faktor in der Ansparphase für jedes Jahr und für jede Person neu.
Dabei werden insbesondere berücksichtigt:
- Einkommenshöhe,
- zeitliche Entwicklung des Einkommens und der Abzüge,
- Arbeitnehmer- oder Beamtenstatus,
- Kinder und Alleinerziehendenstatus sowie
- bei Paaren die jeweilige Situation von Hauptperson und Partner.
Dadurch kann sich der Faktor im Laufe der Simulation verändern. Vor allem Sozialversicherungsbeiträge und Beitragsbemessungsgrenzen führen dazu, dass die Relation zwischen Bruttoeinkommen und zvE bei niedrigen und hohen Einkommen unterschiedlich ausfällt.
Beamte haben eine andere typische Abzugsstruktur als sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer. Deshalb verwendet das Standardmodell für Beamte eine eigene Kalibrierung.
Dabei wird unter anderem berücksichtigt, dass keine regulären Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung anfallen. Auch die typische Belastung durch private Kranken- und Pflegeversicherung wird modellhaft berücksichtigt.
Die verwendete PKV-Näherung orientiert sich an einem Referenzfall und wird abhängig vom Alter sowie über die Zeit fortgeschrieben. Sie ersetzt ausdrücklich keine individuelle PKV-Berechnung.
Für die Rentenphase verwendet das Faktormodell bewusst einen einfacheren gemeinsamen Standardfaktor. Dieser wurde ebenfalls gegen die vereinfachte Steuerermittlung kalibriert und beträgt derzeit 0,85.
Gesetzliche Renten und Beamtenpensionen werden dabei trotzdem nicht gleich behandelt: steuerpflichtige Rentenanteile sowie Renten- und Versorgungsfreibeträge werden im Rechner bereits separat ermittelt.
Der Faktor 0,85 bildet deshalb nur die darüber hinausgehenden typisierten Abzüge näherungsweise ab.
Wenn du das Faktormodell verwenden möchtest, deine persönliche Situation aber besser einschätzen kannst, kannst du die automatischen Standardfaktoren vollständig durch eigene Werte ersetzen.
Für die Ansparphase können mehrere Altersphasen angelegt werden. Für die Rentenphase kannst du zusätzlich einen eigenen Faktor vorgeben.
Vergangene Steuerbescheide können dafür eine Orientierung liefern. Sinnvoll ist es, mehrere Jahre zu betrachten und außergewöhnliche Einmaleffekte nicht ungeprüft in eine langfristige Annahme zu übernehmen.
| Bereich | Faktormodell | Vereinfachte Steuerermittlung |
|---|---|---|
| Eingabeaufwand | gering | höher |
| zvE-Ermittlung | kalibriertes Standardmodell | jährliche Herleitung wesentlicher Abzüge |
| Hauptperson / Partner | in der Ansparphase personenbezogen | personenbezogene Berechnung |
| Sozialversicherung | typisiert im Faktor | jährlich modelliert |
| GKV / PKV / Beihilfe | typisierte Annahmen | individuelle Versicherungsmodelle |
| Kinder | vereinfachte Faktorwirkung | gesonderte jährliche Berücksichtigung |
| Eigene Annahmen | eigene Faktoren und Altersphasen | konkrete persönliche Eingaben |
Beide Verfahren verwenden anschließend dieselbe Steuersimulation . Der entscheidende Unterschied liegt also nicht im späteren Einkommensteuertarif, sondern darin, wie das zvE zuvor ermittelt wird.
Das Faktormodell ist für Nutzer gedacht, die ohne viele zusätzliche Eingaben eine plausible langfristige Simulation durchführen möchten. Die automatische Variante wurde anhand einer großen Zahl unterschiedlicher Modellfälle kalibriert und passt sich in der Ansparphase dynamisch an.
Wenn du Krankenversicherung, Sozialversicherung, Familienkonstellation und persönliche Abzüge genauer abbilden möchtest, ist die vereinfachte Steuerermittlung die passendere Variante.