Grundprinzip der vereinfachten Steuerermittlung

Die vereinfachte Steuerermittlung geht deutlich tiefer als das Faktormodell: Statt das zu versteuernde Einkommen über ein kalibriertes Standardmodell anzunähern, wird es für jedes Simulationsjahr aus den wesentlichen steuerlich relevanten Einkünften und Abzügen neu hergeleitet.

Dabei wird bewusst keine vollständige Einkommensteuererklärung nachgebaut. Modelliert werden vor allem diejenigen Größen, die sich in einem langfristigen Vorsorgevergleich systematisch verändern und das steuerliche Ergebnis wesentlich beeinflussen können.

Der zentrale Gedanke:
Für jedes Jahr wird die steuerliche Situation aus den in diesem Jahr vorhandenen Einkommen, Versicherungsbeiträgen, Abzügen und persönlichen Rahmenbedingungen neu aufgebaut. Erst danach wird das daraus resultierende zvE an die eigentliche Steuersimulation übergeben.

Zwei Rechenschritte, die getrennt bleiben

Für das Verständnis des Rechners ist eine Trennung besonders wichtig:

Schritt 1
Steuerliche Ausgangsbasis ermitteln
Einkommen, Vorsorgeaufwendungen, Kranken- und Pflegeversicherung, Werbungskosten, Kinder und weitere Abzüge werden zum zu versteuernden Einkommen zusammengeführt.
Schritt 2
Einkommensteuer simulieren
Das fertig ermittelte zvE wird anschließend mit dem für das jeweilige Simulationsjahr verwendeten Einkommensteuertarif versteuert. Der Solidaritätszuschlag wird danach ebenfalls berücksichtigt.

Mehr zur zweiten Stufe findest du unter Über die Steuersimulation .


Personenbezogene Berechnung

Hauptperson und Partner werden zunächst getrennt betrachtet. Das ist wichtig, weil beide Personen im selben Simulationsjahr sehr unterschiedliche steuerliche Situationen haben können.

Beispielsweise kann eine Person noch Arbeitnehmer sein, während die andere bereits gesetzliche Rente oder eine Beamtenpension bezieht. Ebenso können unterschiedliche Krankenversicherungsarten oder verschiedene Rentenbeginne innerhalb desselben Haushalts vorkommen.

Hauptperson
Einkommen
Versicherung
persönliche Abzüge
+
Partner
Einkommen
Versicherung
persönliche Abzüge
→
Gemeinsame steuerliche Ebene
Zusammenführung, Familienleistungsausgleich und anschließend Steuerberechnung des Haushalts

Was in der Erwerbsphase modelliert wird

In der Erwerbsphase hängt die Herleitung des zvE wesentlich davon ab, ob die Person Arbeitnehmer oder Beamter ist und wie sie krankenversichert ist.

  • Bruttoarbeitslohn beziehungsweise Dienstbezüge,
  • Arbeitnehmer-Pauschbetrag und zusätzliche Werbungskosten,
  • Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung,
  • gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung,
  • private Kranken- und Pflegepflichtversicherung,
  • bei privat versicherten Arbeitnehmern der automatisch ermittelte Arbeitgeberzuschuss,
  • bei Beamten Beihilfe und Restkosten-PKV,
  • weitere Sonderausgaben und sonstige abzugsfähige Beträge.

Welche dieser Positionen tatsächlich wirken, hängt von der jeweiligen Person und ihrem Versicherungs- beziehungsweise Beschäftigungsstatus ab.


Was sich im Ruhestand verändert

Mit dem Übergang in den Ruhestand ändert sich nicht nur die Einkommensart. Auch die Sozialversicherung und verschiedene steuerliche Freibeträge folgen anderen Regeln.

  • gesetzliche Renten werden mit ihrem steuerpflichtigen Anteil berücksichtigt,
  • bei gesetzlich Versicherten wird zwischen KVdR und freiwilliger GKV unterschieden,
  • bei PKV entfällt der Arbeitgeberzuschuss,
  • bei vorhandener gesetzlicher Rente kann ein Zuschuss der gesetzlichen Rentenversicherung zur PKV berücksichtigt werden,
  • Beamtenpensionen werden als eigenständige Alterseinkünfte behandelt,
  • Versorgungsfreibetrag und Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag werden gesondert berücksichtigt,
  • Beihilfe und Restkosten-PKV werden für Pensionäre weitergeführt.

Dadurch können sich auch innerhalb eines Haushalts zwei vollkommen unterschiedliche Rentenphasen ergeben.


Kinder und Familienleistungsausgleich

Kinder werden nicht einfach pauschal als zusätzlicher Abzug behandelt. Der Rechner führt für jedes Simulationsjahr eine Günstigerprüfung zwischen dem steuerlichen Vorteil aus Kinder- und BEA-Freibeträgen und dem hierfür maßgeblichen Kindergeldanspruch durch.

Gleichzeitig bleiben drei unterschiedliche Zuordnungen bewusst voneinander getrennt:

  • steuerliche Berücksichtigung des Kindes,
  • Krankenversicherung des Kindes,
  • bei Beamten die beihilferechtliche Zuordnung.

Eine Zuordnung in einem dieser Bereiche verändert die anderen Bereiche nicht automatisch.


Jedes Simulationsjahr wird neu aufgebaut

Die vereinfachte Steuerermittlung arbeitet nicht mit einer einmal berechneten steuerlichen Situation, die anschließend unverändert fortgeschrieben wird.

Einkommen, Beitragsbemessungsgrenzen, Pauschbeträge, Versicherungsbeiträge, Freibeträge und persönliche Euroangaben können sich im Zeitverlauf verändern. Deshalb wird die Berechnung für jedes Simulationsjahr erneut durchgeführt.

So können beispielsweise ein späterer Rentenbeginn, eine veränderte Beihilfe, das Ende einer Kindergeldberechtigung oder steigende gesetzliche Grenzwerte automatisch in den späteren Jahren der Simulation wirken.


Bekannte Werte haben Vorrang vor Modellannahmen

Für die jährliche Neuberechnung benötigt der Rechner zahlreiche gesetzliche und wirtschaftliche Größen. Dazu gehören beispielsweise Beitragsbemessungsgrenzen, Sozialversicherungsbeiträge, Kinderfreibeträge, Kindergeld und steuerliche Pauschbeträge.

Diese Werte werden nicht pauschal mit einer einzigen Steigerungsrate fortgeschrieben. Stattdessen wird für jede Modellgröße geprüft, welche belastbare Information für das jeweilige Kalenderjahr verfügbar ist.

Vereinfacht gilt:
gesetzlich feststehender Jahreswert vor konkret geplantem Wert vor offizieller Vorausberechnung vor eigener Modellannahme.

Dadurch kann der Rechner beispielsweise einen bereits bekannten gesetzlichen Wert exakt verwenden und erst für spätere, noch unbekannte Jahre auf eine Modellfortschreibung zurückgreifen.

Gleichzeitig werden unterschiedliche Größen auch unterschiedlich behandelt: Sozialversicherungs-Rechengrößen können beispielsweise einer langfristigen Lohnentwicklung folgen, während Beitragssätze eigene Prognosepfade besitzen und persönliche Angaben separat dynamisiert werden.

Wie diese Fortschreibung im Einzelnen funktioniert, welche Annahmen aktuell verwendet werden und auf welchen Quellen sie beruhen, findest du unter Modellhafte Fortschreibung .


Bewusste Modellgrenzen

Trotz der deutlich höheren Detailtiefe bleibt die Berechnung ein Modell. Sie soll keine zukünftige Einkommensteuererklärung oder einen späteren Steuerbescheid auf den Euro genau vorhersagen.

Nicht jede denkbare Einkunftsart, außergewöhnliche Belastung, steuerliche Gestaltung oder individuelle Sonderregel wird als eigenes Eingabefeld nachgebildet. Für solche Positionen stehen teilweise vereinfachte Sammelposten zur Verfügung.

Der Fokus liegt auf den steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Größen, die den langfristigen Vergleich von Altersvorsorgedepot und ETF-Sparplan systematisch beeinflussen.

Das Ziel ist also nicht maximale Eingabetiefe, sondern eine möglichst realistische Langzeitsimulation mit vertretbarem Eingabeaufwand.
Was unterscheidet die vereinfachte Steuerermittlung vom Faktor-Modell?

Beide Ansätze verfolgen dasselbe Ziel: für jedes Jahr eine plausible steuerliche Ausgangsbasis zu erhalten. Der Weg dorthin ist jedoch unterschiedlich.

Bereich Faktormodell Vereinfachte Steuerermittlung
Eingabeaufwand gering höher
zvE-Ermittlung kalibriertes Standardmodell jährliche Herleitung wesentlicher Abzüge
Hauptperson / Partner in der Ansparphase personenbezogen personenbezogene Berechnung
Sozialversicherung typisiert im Faktor jährlich anhand von Einkommen, Beitragssätzen und Grenzwerten modelliert
GKV / PKV / Beihilfe typisierte Annahmen unterschiedliche Versicherungsmodelle werden individuell berücksichtigt
Kinder vereinfachte Faktorwirkung jährliche Berücksichtigung einschließlich Familienleistungsausgleich
Individualisierung eigene Faktoren und Altersphasen konkrete persönliche steuerliche Angaben

Das Faktor-Modell bleibt bewusst als einfache und robuste Alternative bestehen. Mehr dazu findest du unter Ermittlung des zu versteuernden Einkommens .

Themen im Detail

Wenn du einzelne Berechnungsschritte genauer nachvollziehen möchtest, findest du hier die fachlichen Hintergründe zu den jeweiligen Teilbereichen.

01
Arbeitnehmer mit GKV
Gesetzliche Sozialversicherung, Beitragsbemessungsgrenzen, Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung und steuerliche Vorsorgeaufwendungen.
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02
Arbeitnehmer mit PKV
Tatsächlicher PKV-Beitrag, steuerlicher Basisbeitrag, Pflegepflichtversicherung und automatisch ermittelter Arbeitgeberzuschuss.
Mehr erfahren →
03
Pflichtversichert in der KVdR
Wie gesetzliche Rente, Versorgungsbezüge und Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge im Rentenbezug berücksichtigt werden.
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04
Freiwillig gesetzlich versichert im Ruhestand
Breitere Einnahmenbasis, Mindestbemessung, Beitragsbemessungsgrenze und die Besonderheiten der freiwilligen GKV im Alter.
Mehr erfahren →
05
Privat versichert im Ruhestand
Fortgeschriebene PKV, Wegfall des Arbeitgeberzuschusses und möglicher Zuschuss der gesetzlichen Rentenversicherung.
Mehr erfahren →
06
Beamte und Pensionäre
Beihilfe, Restkosten-PKV, unterschiedliche Landesregeln, Beamtenpension und persönlicher Versorgungsfreibetrag.
Mehr erfahren →
07
Kinder und Familienleistungsausgleich
Kindergeld, Kinder- und BEA-Freibetrag sowie die getrennte Zuordnung von Krankenversicherung, Beihilfe und Steuer.
Mehr erfahren →
08
Modellhafte Fortschreibung
Wie gesetzliche Grenzwerte, Pauschbeträge, PKV-Beiträge und persönliche Euroangaben über die Simulationsjahre fortgeschrieben werden.
Mehr erfahren →
09
Übersicht Modellparameter
Alle zentralen Grenzwerte, Pauschbeträge, Beitragssätze und Fortschreibungsregeln der Simulation auf einen Blick.
Mehr erfahren →
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