Die vereinfachte Steuerermittlung geht deutlich tiefer als das Faktormodell: Statt das zu versteuernde Einkommen über ein kalibriertes Standardmodell anzunähern, wird es für jedes Simulationsjahr aus den wesentlichen steuerlich relevanten Einkünften und Abzügen neu hergeleitet.
Dabei wird bewusst keine vollständige Einkommensteuererklärung nachgebaut. Modelliert werden vor allem diejenigen Größen, die sich in einem langfristigen Vorsorgevergleich systematisch verändern und das steuerliche Ergebnis wesentlich beeinflussen können.
Für das Verständnis des Rechners ist eine Trennung besonders wichtig:
Mehr zur zweiten Stufe findest du unter Über die Steuersimulation .
Hauptperson und Partner werden zunächst getrennt betrachtet. Das ist wichtig, weil beide Personen im selben Simulationsjahr sehr unterschiedliche steuerliche Situationen haben können.
Beispielsweise kann eine Person noch Arbeitnehmer sein, während die andere bereits gesetzliche Rente oder eine Beamtenpension bezieht. Ebenso können unterschiedliche Krankenversicherungsarten oder verschiedene Rentenbeginne innerhalb desselben Haushalts vorkommen.
Versicherung
persönliche Abzüge
Versicherung
persönliche Abzüge
In der Erwerbsphase hängt die Herleitung des zvE wesentlich davon ab, ob die Person Arbeitnehmer oder Beamter ist und wie sie krankenversichert ist.
- Bruttoarbeitslohn beziehungsweise Dienstbezüge,
- Arbeitnehmer-Pauschbetrag und zusätzliche Werbungskosten,
- Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung,
- gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung,
- private Kranken- und Pflegepflichtversicherung,
- bei privat versicherten Arbeitnehmern der automatisch ermittelte Arbeitgeberzuschuss,
- bei Beamten Beihilfe und Restkosten-PKV,
- weitere Sonderausgaben und sonstige abzugsfähige Beträge.
Welche dieser Positionen tatsächlich wirken, hängt von der jeweiligen Person und ihrem Versicherungs- beziehungsweise Beschäftigungsstatus ab.
Mit dem Übergang in den Ruhestand ändert sich nicht nur die Einkommensart. Auch die Sozialversicherung und verschiedene steuerliche Freibeträge folgen anderen Regeln.
- gesetzliche Renten werden mit ihrem steuerpflichtigen Anteil berücksichtigt,
- bei gesetzlich Versicherten wird zwischen KVdR und freiwilliger GKV unterschieden,
- bei PKV entfällt der Arbeitgeberzuschuss,
- bei vorhandener gesetzlicher Rente kann ein Zuschuss der gesetzlichen Rentenversicherung zur PKV berücksichtigt werden,
- Beamtenpensionen werden als eigenständige Alterseinkünfte behandelt,
- Versorgungsfreibetrag und Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag werden gesondert berücksichtigt,
- Beihilfe und Restkosten-PKV werden für Pensionäre weitergeführt.
Dadurch können sich auch innerhalb eines Haushalts zwei vollkommen unterschiedliche Rentenphasen ergeben.
Kinder werden nicht einfach pauschal als zusätzlicher Abzug behandelt. Der Rechner führt für jedes Simulationsjahr eine Günstigerprüfung zwischen dem steuerlichen Vorteil aus Kinder- und BEA-Freibeträgen und dem hierfür maßgeblichen Kindergeldanspruch durch.
Gleichzeitig bleiben drei unterschiedliche Zuordnungen bewusst voneinander getrennt:
- steuerliche Berücksichtigung des Kindes,
- Krankenversicherung des Kindes,
- bei Beamten die beihilferechtliche Zuordnung.
Eine Zuordnung in einem dieser Bereiche verändert die anderen Bereiche nicht automatisch.
Die vereinfachte Steuerermittlung arbeitet nicht mit einer einmal berechneten steuerlichen Situation, die anschließend unverändert fortgeschrieben wird.
Einkommen, Beitragsbemessungsgrenzen, Pauschbeträge, Versicherungsbeiträge, Freibeträge und persönliche Euroangaben können sich im Zeitverlauf verändern. Deshalb wird die Berechnung für jedes Simulationsjahr erneut durchgeführt.
So können beispielsweise ein späterer Rentenbeginn, eine veränderte Beihilfe, das Ende einer Kindergeldberechtigung oder steigende gesetzliche Grenzwerte automatisch in den späteren Jahren der Simulation wirken.
Für die jährliche Neuberechnung benötigt der Rechner zahlreiche gesetzliche und wirtschaftliche Größen. Dazu gehören beispielsweise Beitragsbemessungsgrenzen, Sozialversicherungsbeiträge, Kinderfreibeträge, Kindergeld und steuerliche Pauschbeträge.
Diese Werte werden nicht pauschal mit einer einzigen Steigerungsrate fortgeschrieben. Stattdessen wird für jede Modellgröße geprüft, welche belastbare Information für das jeweilige Kalenderjahr verfügbar ist.
Dadurch kann der Rechner beispielsweise einen bereits bekannten gesetzlichen Wert exakt verwenden und erst für spätere, noch unbekannte Jahre auf eine Modellfortschreibung zurückgreifen.
Gleichzeitig werden unterschiedliche Größen auch unterschiedlich behandelt: Sozialversicherungs-Rechengrößen können beispielsweise einer langfristigen Lohnentwicklung folgen, während Beitragssätze eigene Prognosepfade besitzen und persönliche Angaben separat dynamisiert werden.
Wie diese Fortschreibung im Einzelnen funktioniert, welche Annahmen aktuell verwendet werden und auf welchen Quellen sie beruhen, findest du unter Modellhafte Fortschreibung .
Trotz der deutlich höheren Detailtiefe bleibt die Berechnung ein Modell. Sie soll keine zukünftige Einkommensteuererklärung oder einen späteren Steuerbescheid auf den Euro genau vorhersagen.
Nicht jede denkbare Einkunftsart, außergewöhnliche Belastung, steuerliche Gestaltung oder individuelle Sonderregel wird als eigenes Eingabefeld nachgebildet. Für solche Positionen stehen teilweise vereinfachte Sammelposten zur Verfügung.
Der Fokus liegt auf den steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Größen, die den langfristigen Vergleich von Altersvorsorgedepot und ETF-Sparplan systematisch beeinflussen.
Beide Ansätze verfolgen dasselbe Ziel: für jedes Jahr eine plausible steuerliche Ausgangsbasis zu erhalten. Der Weg dorthin ist jedoch unterschiedlich.
| Bereich | Faktormodell | Vereinfachte Steuerermittlung |
|---|---|---|
| Eingabeaufwand | gering | höher |
| zvE-Ermittlung | kalibriertes Standardmodell | jährliche Herleitung wesentlicher Abzüge |
| Hauptperson / Partner | in der Ansparphase personenbezogen | personenbezogene Berechnung |
| Sozialversicherung | typisiert im Faktor | jährlich anhand von Einkommen, Beitragssätzen und Grenzwerten modelliert |
| GKV / PKV / Beihilfe | typisierte Annahmen | unterschiedliche Versicherungsmodelle werden individuell berücksichtigt |
| Kinder | vereinfachte Faktorwirkung | jährliche Berücksichtigung einschließlich Familienleistungsausgleich |
| Individualisierung | eigene Faktoren und Altersphasen | konkrete persönliche steuerliche Angaben |
Das Faktor-Modell bleibt bewusst als einfache und robuste Alternative bestehen. Mehr dazu findest du unter Ermittlung des zu versteuernden Einkommens .
Wenn du einzelne Berechnungsschritte genauer nachvollziehen möchtest, findest du hier die fachlichen Hintergründe zu den jeweiligen Teilbereichen.